Heft 06/2012
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Editorial Ihre Gene werden vertraulich behandelt

08.02.2010 , Autor:Wolfgang Melcher
© Men's Health

Chefredakteur Wolfgang Melcher über unseriöse Gentests und das ab 1. Februar 2010 davor schützende Gendiagnostikgesetz

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Gentest: Erbinformationen ab 1. Februar 2010 besser geschützt
Ab 1. Februar 2010 gilt das Gendiagnostikgesetz © Shutterstock
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Ein Tropfen Blut reicht, und schon kann man in Ihnen lesen wie in einem offenen Buch. Charakter, Krankheitsrisiken, Bauchumfang in 10 Jahren – es gibt fast nichts, was Internet-Anbieter nicht mittels Gentests bestimmen können wollen. Seriös ist das meist nicht, dafür teuer und gefährlich. Denn bisher sind nur Teile unserer Erbinformation übersetzt, noch wissen die Forscher oft nicht, ob ein bestimmtes Gen wirklich die Hauptrolle bei der Entstehung einer Krankheit spielt oder ob ein anderes nicht entscheidender ist. Und selbst wenn der Einfluss klar ist: Nur mit einem guten Konzept, was bei positivem Befund zu tun ist, wie Sie bei erhöhtem Risiko Ihr Leben ändern können, hat ein Test überhaupt Sinn. Sein Ergebnis ist keine Krankheitsdiagnose, höchstens eine Risikovorhersage!

Eine seriöse Beratung macht auch das neue Gendiagnostikgesetz zur Pflicht, das am 1. Februar 2010 endlich in vollem Umfang in Kraft getreten ist. Es schützt uns auch an anderer Stelle: Sensible Gesundheitsdaten dürfen nicht mehr für den Abschluss von Arbeits- oder Versicherungsverträgen missbraucht werden. Wie notwendig diese Regelung ist, zeigte sich im Herbst letzten Jahres, als bekannt wurde, dass renommierte Unternehmen bei Neueinstellungen nicht nur gute Noten, sondern auch Blut sehen wollten. Blut, das auch für Gentests ohne Einwilligung der Betroffenen verwendet werden könnte.

Wann ein Gentest sinnvoll ist, kann am besten Ihr Arzt beurteilen – kein kommerzieller Anbieter und schon gar kein Arbeitgeber.


Und was meinen Sie?
Wie denken Sie über Gentests und deren bisherige Verwendung? Wurde das Gendiagnostikgesetz zurecht eingeführt ?

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