Heft 06/2012
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Beruflicher Neuanfang So kündigen Sie Ihren Job mit Stil

12.09.2007 , Autor:Juliane Bergmann
© MensHealth.de

Nicht nur in einer Beziehung ist eine Trennung unangenehm. Hier lesen Sie, wie Sie Ihr Arbeitsverhältnis am besten auflösen

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Kündigung: So lösen Sie Ihr Arbeitsverhältnis stilgerecht auf
"Endlich raus aus dem Job" – damit Sie das getrost sagen können, kündigen Sie taktvoll © iStockphoto
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Schlagworte

Berufserfolg, Jobsuche, Karrierestrategien

Ein neues Jobangebot, Probleme am Arbeitsplatz, ein Umzug in eine andere Stadt – es gibt viele Gründe zu kündigen. Wahrscheinlich gibt es auch genauso viele Arten, wie man den Schritt letzten Endes anstellt.

Die richtigen Worte zum Chef
"Bringen Sie Ihrem Arbeitgeber die Kündigung so fair wie möglich in einem persönlichen Gespräch bei", rät Berufs-Coach Friedel Scheede. Am besten legen Sie die Unterhaltung nicht in die Haupt-Meeting-Zeit. "Umherlaufende Kollegen und klingelnde Telefone sind absolute Störfaktoren", so Scheede.

"Es klingt sympathischer, wenn Sie den Job-Wechsel als Vorteil für Ihre persönliche Weiter-Entwicklung darstellen", schlägt der Fachmann vor. Bezeichnen Sie Ihren Abschied nicht bloß als Trennung, sondern als Ihren Neuanfang. Das wirkt ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis gegenüber weniger kritisierend.

Wie sieht das Kündigungsschreiben aus?
Es gibt keine Anleitung für eine perfekte Kündigung. Wichtig ist, dass Sie sie schriftlich einreichen © Shutterstock

Die rechtliche Seite
"Im Prinzip funktioniert eine Kündigung dann ganz einfach", so Karriere-Experte Professor Jürgen Lürssen von der Universität Lüneburg. "Wichtig ist grundsätzlich die schriftliche Form, in der man das Kündigungsschreiben beim Arbeitgeber einreicht." Anregungen, wie Sie den Text formulieren können, finden Sie im Internet auf meine-kuendigung.de/job. Wenn Sie kündigen, so müssen Sie hierfür keinen Grund angeben.

Außerdem sollten Sie auf jeden Fall die Frist einhalten, die im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Das heißt: Sie beenden zuerst das Arbeitsverhältnis und verlassen dann das Unternehmen gewisse Zeit später. Steht dazu nichts im Arbeitsvertrag, gilt eine gesetzliche Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (Bürgerliches Gesetzbuch §622). Bei einem triftigen Grund kann das Arbeitsverhältnis auch fristlos beendet werden.

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