MensHealth: Was werden Sie tun, um die Rechte von Vätern an ihren Kindern im Trennungsfall zu stärken?
Die Linke: Mit der 1998 in Kraft getretenen Reform des Kindschaftsrechts wurde das Sorge- und Umgangsrecht im Zusammenhang mit der Scheidung sowie in Bezug auf nichteheliche Väter neu geregelt.
Die Reform des Kindschaftsrechts wurde unter Fachleuten und in der Öffentlichkeit kontrovers bis heute diskutiert und fand ihren vorläufigen Abschluss in der FGG-Reform von 2007, die am 01.09.2009 in Kraft tritt.
Die PDS und heute DIE LINKE war und ist bemüht, Detailfragen zu diskutieren und einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion zu leisten. Im Ergebnis dessen können wir auf folgende Positionen verweisen:
• Wir fordern die prinzipielle Gleichbehandlung von gemeinsamen Sorgerecht und alleinigem Sorgerecht (mit geregeltem Umgang) im gerichtlichen Verfahren, denn keine der Sorgerechtsformen ist per se kindeswohlfördernder als die andere. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das gemeinsame Sorgerecht im Falle einer Scheidung der Regelfall ist.
• Das gemeinsame Sorgerecht ist jedoch nur dann von Vorteil für die Kinder, wenn die Eltern sich bewusst dafür entscheiden und zur Kooperation bereit und in der Lage sind. In diesem Zusammenhang soll das Gericht in Konfliktsituationen den Versuch unternehmen, eine einvernehmliche Lösung eines elterlichen Konflikts zu finden, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Einvernehmliche Lösungen der Eltern müssen vom Gericht gebilligt werden. Gelingt eine Einigung nicht, muss das Gericht über eine einstweilige Anordnung nachdenken. Über das Umgangsrecht soll das Gericht in der Regel schnell entscheiden, damit der Kontakt zwischen Kind und einem umgangsberechtigten Elternteil aufrechterhalten bleibt und die Beziehung keinen Schaden nimmt. Die Linke kritisiert in diesem Zusammenhang aber, dass ein Rechtsmittel gegen eine vorläufige Entscheidung des Gerichts nicht gegeben ist und lediglich auf die Möglichkeit der Hauptsacheverhandlung verwiesen wird.
• Eine Übertragung gegen den Willen eines Elternteils ist auszuschließen, da die gemeinsame Sorge im Interesse des Kindes ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern voraussetzt. Auch die Mutter kann ohne Bereitschaft des Vaters nicht mit ihm die Sorge teilen. Im Übrigen ist gerade in strittigen Fällen die Frage, wie weit der Gesetzgeber wirklich eingreifen kann. Nicht nur die Durchsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge stößt an ihre Grenzen, sondern die Durchsetzung der tatsächlichen Übernahme von Verantwortung für ein Kind gegen den Willen eines Elternteiles.
• Nach dem neuen Gesetz kann jedoch die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen „effektiver“ umgesetzt werden. Bei Verstößen gegen Umgangsentscheidungen kann das Gericht Ordnungsmittel verhängen. Diese können - anders als Zwangsmittel - auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden, wobei eine solche Sanktionierung im Interesse des Kindeswohls zweifelhaft sein dürfte, insbesondere, wenn verhängte Ordnungsgelder nicht vollstreckt werden können und Ordnungshaft droht.
Mit der neuen Reform werden die Rechte nichtsorgeberechtigter Elternteile gestärkt.
Es bleiben die Forderungen der Linken nach verbesserter Ausstattung der Behörden, vernünftige Besoldung der Verfahrensbeistände in Kindschaftssachen und die fehlenden Rechtsmittel bei vorläufigen Anordnungen zum Umgang.
Männer wollen mehr Zeit für ihre Kinder
© ShutterstockMen’s Health: Das Elterngeld ist ein Erfolg. Aber welche Maßnahmen planen Sie für erwerbstätige Väter, die mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen? Was ist Ihr Modell für die Zeit nach der Elternzeit? Anders gefragt: Welche Ideen haben Sie für die Umverteilung der Arbeit?
Die Linke: Die Linke sieht das Elterngeld nicht als Erfolg, sondern in der derzeitigen Form vielmehr als eine sozial- und geschlechterpolitische Mogelpackung:
Es begünstigt Gutverdienende und benachteiligt Erwerbslose, Studierende und BezieherInnen niedriger Einkommen. Denn 300 Euro monatlich decken bei weitem nicht alle Kosten ab, die für eine gesunde Ernährung, für Kleidung, Spielsachen und Dinge des täglichen Gebrauchs benötigt werden. Außerdem ist die Bezugsdauer des Elterngeldes mit dem neuen Elterngeldgesetz von 24 Monaten (Dauer Erziehungsgeldbezug vorher) auf 12 Monate gekürzt worden. Damit verlieren die Familien mit sehr geringem Einkommen durch das Elterngeld.
Das Elterngeldgesetz begünstigt einseitig den zeitweisen Totalausstieg der Frauen aus dem Beruf und wird auch überwiegend in dieser Form wahrgenommen. Die zwei Vätermonate sind in gleichstellungspolitischer Hinsicht viel zu wenig. Die bestehende Gesetzeslage verkürzt zudem den Elterngeld-Anspruch auf einen Zeitraum von 7 Monaten, wenn sich beide Eltern Erwerbs- und Erziehungsarbeit partnerschaftlich teilen wollen und gleichzeitig Teil-Elterngeld beanspruchen.
Der Bezug des Elterngeldes ist auf die ersten Lebensmonate des Kindes begrenzt und nicht flexibel ausgestaltet. Eine intensive Betreuung durch die Eltern ist aber nicht nur im ersten Lebensjahr notwendig, sondern kann z.B. auch zu Beginn der Schulzeit oder bei individuellen Problemen erforderlich sein. Diese Flexibilität sieht das Elterngeldkonzept nicht vor.
DIE LINKE setzt sich vor allem für zwei Verbesserungen beim Elterngeld ein:
1. 12 Monate Elterngeldanspruch pro Elternteil (bzw. 24 Monate für Alleinerziehende). Die Praxis zeigt deutlich, dass sich die Beteiligung der Väter an der Betreuung in den ersten Lebensmonaten im Wesentlichen auf die beiden Vätermonate beschränkt, die sonst entfallen würden. Nur fünf Prozent aller Väter nehmen mehr als zwei und spärliche drei Prozent mehr als sechs Monate Elterngeld in Anspruch. Eine möglichst egalitäre Teilung der Erwerbs- als auch der Erziehungsarbeit wird begünstigt, wenn beide Eltern gleichzeitig auf Teilzeit reduzieren könnten und das entfallende Einkommen durch das Elterngeld ausgeglichen würde. DIE LINKE fordert einen individuellen, nicht übertragbaren Anspruch auf 12 Monate Elterngeld für jeden Elternteil. Damit würden Eltern eine tatsächliche Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie erhalten, die sich nach ihren Wünschen und nicht nach finanziellen Anreizen richten könnte. Die partnerschaftliche Teilung von Erwerbs- und Erziehungsarbeit wird damit gefördert statt bestraft.
2. Mindestelterngeld auf 450 Euro anheben. Mehr als ein Drittel aller ElterngeldbezieherInnen erhalten nur 300 Euro. Das betrifft vor allem Studierende, Erwerbslose, Eltern in Ausbildung. Eine Anhebung auf 450 Euro wäre ein kleiner Schritt, um der zunehmende Armut von Kindern und durch Kinder etwas entgegen zu setzen.
Men’s Health: Nach wie vor verdienen Männer mehr als Frauen (durchschnittlich 23 % bei gleicher Qualifikation). Das hat zur Folge, dass viele Familien es sich gar nicht leisten können, dass der Vater bei den Kindern zuhause bleibt, während die Mutter arbeitet. Wie begegnen Sie dieser Ungleichbehandlung?
Die Linke: Leider völlig richtig: Frauen verdienen im Durchschnitt ein knappes Viertel weniger als Männer – bei gleicher Qualifikation. Im europäischen Vergleich ist Deutschland damit Schlusslicht bei der Gleichstellung. Dabei haben Frauen in der Bildung bereits seit längerem aufgeholt. Mittlerweile schließen junge Frauen die Schule mit besseren Noten ab als junge Männer, und es fangen jedes Jahr mindestens genauso viele Frauen wie Männer ein Studium an. Dieser bildungspolitische Erfolg schlägt sich aber nicht in gleichen Chancen auf eine Ausbildung beziehungsweise Erwerbsarbeit nieder. Obwohl Frauen und Männer gleiche Leistungsvoraussetzungen mitbringen, werden sie unterschiedlich behandelt.
Im Ergebnis führen und mitentscheiden Frauen auch weit seltener in Unternehmen, Politik und Gesellschaft. Während 51 Prozent der Bevölkerung weiblich ist, ist sie beispielsweise in Parlamenten durchschnittlich nur zu einem Drittel vertreten.
Gleichstellungspolitik bedeutet für die Fraktion DIE LINKE die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an allen gesellschaftlichen Bereichen und Ressourcen, Schutz der Frauen vor Diskriminierung und Gewalt sowie ein Leben für alle Menschen frei von einschränkenden Geschlechterrollen. Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe. Alle Politikbereiche müssen hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern überprüft werden. Eine Politik der Chancengleichheit, die nur auf gleiche Startbedingungen setzt, schafft alleine keine Gleichstellung.












































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