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Alle Themen (3) zu: Vertrag kündigen

01.05.2012

Wer einen Vertrag kündigen will, kommt mit Sachlichkeit weiter

Wohnung, Abo oder Fitnessstudio – einen Vertrag zu kündigen, braucht einen kühlen Kopf. Denn Sie benötigen ja einen rechtlichen Grund, zu kündigen. Und da ist es zunächst unerheblich, ob Sie sich ungerecht behandelt fühlen, beziehungsweise im Recht empfinden. Dieses – bisweilen durchaus berechtigte – Gefühl kann meilenweit davon entfernt sein, was in dem Vertrag steht, den Sie zu besseren Zeiten unterschrieben haben.

Ein weiterer Punkt: Wenn Sie einen Vertrag kündigen wollen und die rechtliche Situation sogar für Sie spricht, dann gilt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Denn behält ein Vermieter beispielsweise die Kaution ein oder der Fitnessstudiobetreiber hat trotz Kündigung den Jahresbeitrag abgebucht, müssen Sie gegebenenfalls Ihr Kündigungsrecht vor Gericht durchsetzen – und das kostet zunächst einmal Geld und viele Nerven, je nachdem viel lange Sie prozessieren müssen.

Falls der Streitwert auch noch gering ist (ein Monatsbeitrag?) lohnt sich der Aufwand oft nicht. Dann ist es der Lebensqualität zuträglicher, den Ärger runterzuschlucken, den Klügeren zu geben und auf eine rechtliche Auseinandersetzung zu verzichten. Aus Prinzip zu klagen, weil Sie im Recht sind, muss also nicht unbedingt Sinn machen.

Also: Egal um welchen Vertrag es sich handelt, bleiben Sie Chef, Vermieter oder Studiobetreiber gegenüber sachlich und händeln Sie keine persönlichen Probleme aus. Man sieht sich schließlich immer zwei Mal im Leben.

Tipp: Bei Kündigung des Vertrages mit ihrem Fitnessstudio sollten Sie folgendes beachten: Um fristlos kündigen zu können, brauchen Sie generell einen objektiven und wichtigen Grund. Das könnte ein unvorhersehbarer Umzug oder eine länger währende Erkrankung sein.

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