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Unwetterschaden am Auto - Wer zahlt wann? AMS

Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschaden?

Teilkasko Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschaden?

Regen, Hagel und Sturm können auch Ihrem Auto zu schaffen machen. Wir sagen, was Sie tun müssen, wenn das Fahrzeug bei einem Unwetter zu Schaden kommt

Sommerzeit ist Unwetterzeit. Heiße Tage klingen nicht selten mit Hitzegewittern samt Regen, Hagel und Sturm aus. Wer dann mit dem Auto unterwegs ist oder sein Fahrzeug nicht in einer Garage abgestellt hat, kann in große Schwierigkeiten geraten. Doch für die meisten Schäden nach einem Unwetter kommt die Kaskoversicherung auf.

Hagelschäden deckt die Teilkasko ab

Bei einem Unwetter kommt es oft zu zerbrochenen Scheiben, eingedrückten Dächern oder zerdellten Motorhauben am Auto. Wurden die Schäden durch Hagel verursacht, kommt die Teilkaskoversicherung dafür auf. Sie müssen allerdings den Selbstkostenbeitrag zahlen. Bei den meisten Versicherungen beträgt dieser rund 150 Euro.

Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung

Geht das Unwetter mit starkem Wind einher, können Äste oder sogar Dachziegel durch die Luft geschleudert werden. Wird Ihr Auto von herumfliegenden Gegenständen beschädigt, zahlt ebenfalls die Teilkaskoversicherung. Das gilt auch für den Fall, dass Ihr Auto durch einen Windstoß verweht sein sollte. Versicherungen haben jedoch eine konkrete Definition von Sturmschäden. So kommen sie erst für Schäden am Auto auf, wenn die Windstärke 8 oder höher erreicht wurde (mindestens 62 km/h).

Was passiert bei Wasserschäden?

Sollte Ihr Auto bei einem Unwetter einen Wasserschaden erlitten haben, springt ebenfalls die Teilkaskoversicherung ein. Solche Fälle liegen bei plötzlich auftretenden Überschwemmungen oder vollgelaufenen Tiefgaragen vor. Der ADAC nennt die Faustregel: "Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Kaskoversicherung, kommt das Auto zum Wasser, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen."

Was, wenn ich keine Kaskoversicherung habe?

Haben Sie keine Kaskoversicherung abgeschlossen, bleiben Sie in der Regel auf den durch Unwetter verursachten Kosten sitzen. Es ist aber möglich, dass Gemeinden, Grundstücksbesitzer oder Straßenbetreiber die Haftung für Schäden übernehmen. Dazu muss diesen aber eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden.

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