Freistellung bei kranken Kindern: Das ist dein Recht als Vater

Kind krank. Und nun?
Das solltest du als Vater über Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld wissen

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Zuletzt aktualisiert am 16.01.2024
Ein Vater und sein Sohn liegen krank im Bett
Foto: Shutterstock.com / LightField-Studios

Hatschi! Dein Kind ist krank und kann nicht in die Kita? Oder in die Schule? Dann huste deinem Boss was. Denn als berufstätiger Vater hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankentage, die dich von der Arbeit freistellen. Um den Verdienstausfall während der Betreuung des kleinen Patienten auszugleichen, erhältst du bei einem gesetzlichen Versicherungsstatus sogenanntes Kinderkrankengeld. Eine Statistik der Techniker Krankenkasse zeigt übrigens, dass wesentlich mehr Mütter als Väter dieses Kinderkrankengeld beantragen, das Verhältnis ist ungefähr 70 zu 30 und seit Jahren konstant – aber das muss ja nicht so bleiben. Wir erklären dir deshalb, wie du die Kinderkrankentage bei deinem Arbeitgeber anmeldest, wie viele Tage dir als Elternpaar oder Alleinerziehender zustehen und wie du dein Kinderkrankengeld erhältst.

Wann muss mein Kind zu Hause bleiben?

Ob ein Kind krank ist und ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, entscheiden primär die Eltern. Wichtig in diesem Zusammenhang: Wenn das Kind Symptome wie Fieber (ab 38 Grad), starken Husten, Kopfschmerzen und Durchfall hat, darf es zur Betreuung nicht in eine Kita oder in die Schule. Das Kind muss also zu Hause bleiben, ein Elternteil dementsprechend auch, um es zu pflegen, Taschentücher zu reichen, Tee zu kochen, vorzulesen. In dieser Zeit sollte man regelmäßig auch nach dem körperlichen Wohlbefinden des Kindes schauen. Das heißt: Isst und trinkt es normal? Spielt es und schläft es gut? Sobald die Symptome des Kindes abklingen und es 24 Stunden ohne Beschwerden ist, darf es wieder zur Betreuung in die öffentliche Einrichtung. Bei ärztlicher Behandlung entscheidet übrigens der Arzt, wann das Kind wieder betreut werden darf.

Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mich freizustellen, wenn mein Kind krank ist?

Berufstätige Väter haben nach dem § 616 BGB das Recht, von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn das Kind krank ist. Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet, den Vater fürs Gesundpflegen des Kindes freizustellen, da das Verlassen des Arbeitsplatzes nicht durch ihn verschuldet ist, sondern durch die Erkrankung des Kindes.

Was muss ich beachten, wenn ich Kinderkrankentage in Anspruch nehme?

Die Freistellung bei der Erkrankung eines Kindes gilt für leibliche-, Stief- und Adoptivkinder. Für Patenkinder können allerdings keine Kinderkrankentage genommen werden. Der Vater hat dann den Anspruch, wenn er die einzige Person ist, die auf das Kind aufpassen kann. Leben andere, nicht erwerbstätige Familienangehörige im selben Haus, die das Kind betreuen können, entfällt der Anspruch für den Vater. Kinderkrankentage können übrigens nur als ganze und für einzelne Tage genommen werden. Wichtig zu wissen: Wenn der Vater das Recht auf Kinderkrankentage nutzt, entfällt nach § 45 SGB V die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Stattdessen erhält er das Kinderkrankengeld.

Wie melde ich Kinderkrankentage bei meinem Arbeitgeber?

Eine vorübergehende Arbeitsverhinderung aufgrund eines kranken Kindes ist beim Arbeitgeber zu melden. Informiere am besten vor dem Arbeitsbeginn deinen Boss, dass du zu Hause bleibst und nicht zur Arbeit kommen kannst. Voraussetzung dafür: Du benötigst ein ärztliches Attest vom Kinderarzt. Die Krankschreibung bestätigt, dass es notwendig ist, zur Betreuung und Pflege des Kindes der Arbeit fernzubleiben. Der Arbeitgeber erhält eine Kopie der Krankschreibung und die Krankenkasse das Original, für den Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wichtigste gesetzliche Neuerung in diesem Zusammenhang: Eltern, die ein krankes Kind unter 12 Jahren versorgen, können seit dem 18. Dezember 2023 eine Krankschreibung vom Kinderarzt auch per Telefon bekommen. Die Bescheinigung gilt für maximal fünf Tage und wird von der Arztpraxis elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt.

Wie viele Kinderkrankentage stehen mir als Elternteil zu?

Laut Pflegestudiumstärkungsgesetz stehen gesetzlich Krankenversicherten jährlich pro Elternteil und Kind 15 Tage zu, also insgesamt 30 Tage pro Familie. Alleinerziehenden stehen 30 Tage pro Kind zu. Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil liegt bei 35 Arbeitstage, Alleinerziehende haben insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2025.

Bis zu welchem Alter gibt es Kinderkrankentage?

Die Freistellung des Arbeitnehmers zum Gesundpflegen des Kindes gilt nur, wenn das Kind unter zwölf Jahre alt ist. Kinderkrankentage können nach § 45 SGB V also nur in Anspruch genommen werden, wenn das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Für Kinder mit einer Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Unter welchen Voraussetzungen wird mir Kinderkrankengeld gezahlt?

Um den Anspruch auf das Kinderkrankengeld zu erhalten, müssen Vater und Kind gesetzlich versichert sein. Ist das Kind hingegen mit dem anderen Elternteil privat krankenversichert, besteht für den gesetzlich versicherten Elternteil kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei gesetzlich krankenversicherten Eltern wird das Kinderkrankengeld bei der eigenen Krankenkasse mit der Krankschreibung vom Arzt beantragt. Wie zuvor erwähnt, muss der Vater die einzige Betreuungsmöglichkeit in der Verwandtschaft sein, das Kind ist höchstens elf Jahre alt und der berufstätige Vater hat einen eigenen Anspruch auf Krankengeld. Treffen diese Kriterien zu, wird dem Vater das Kinderkrankengeld von der Krankenkasse ausgezahlt und der Arbeitgeber trägt die Fehltage als unbezahlten Urlaub ein.

Bevor wir's vergessen: So wirst du nicht auch noch krank:

Was muss ich beachten, wenn ich Kinderkrankengeld in Anspruch nehme?

Das Kinderkrankengeld dient als Lohnersatzleistung. Die Auszahlung des Geldes ist steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Die Steuerlast steigt, da das Kindergeld dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet wird. Das kann zu einer Steuernachzahlung führen. Bei einem Betrag von mehr als 410 Euro im Jahr, hervorgehend durch verschiedene Lohnersatzleistungen wie Eltern- und Krankengeld, muss eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Bei Kindern unter zwölf Jahren beträgt das Kindergeld in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Das Kinderkrankengeld wird für die Anzahl von Tagen bezahlt, an denen der Vater sich um sein Kind gekümmert hat.

Wie ist die Regelung beim privat krankenversicherten Elternteil?

Der Freistellungsanspruch des privat versicherten Elternteils ist vorhanden, während der Anspruch auf das Kinderkrankengeld entfällt. Wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag ein Anspruch auf Kinderkrankentage nicht ausgeschlossen wurde, stehen bis zu 5 Tage jährlich pro Kind und Elternteil zur Verfügung.

Fazit: gesunde Einstellung

Auch als Vater eines kranken Kindes hat man natürlich einen gesetzlichen Anspruch auf die Freistellung von der Arbeit, um sein Kind gesundzupflegen. Voraussetzung: Dein Kind ist unter zwölf Jahre alt und alle anderen im Haushalt müssen auch einem Job nachgehen. Bei einer gesetzlichen Versicherung von Eltern und Kind erhältst du als Elternteil zudem Kinderkrankengeld. Jetzt aber erst einmal: gute Besserung!