Happy Birthday! Endlich 18! Dein Nachwuchs gilt jetzt als erwachsen und darf ohne die Zustimmung von Mama und Papa selbstständig Entscheidungen treffen – vom Wohnungskauf bis zur Studienwahl.
Neben der Eigenverantwortung stehen deinem Kind aber auch neue Rechte und Pflichten zu. Welche gesetzlichen und finanziellen Veränderungen eintreten, sowie welche Verpflichtungen der Vater des Kindes hat, verraten wir dir hier.
Was ändert sich rechtlich für mein Kind?
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unterliegen Kinder und Jugendliche dem elterlichen Sorgerecht. Dieses umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge sowie die gesetzliche Vertretung und ist in den §§ 1626 bis 1698b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Mit dem 18. Geburtstag endet diese Verantwortung automatisch – das Kind wird volljährig. Diese rechtlichen Änderungen treten damit ein:
- Ab diesem Zeitpunkt dürfen junge Erwachsene ohne Zustimmung der Eltern eigenständig über wichtige Lebensbereiche entscheiden. Dazu zählen unter anderem die Wahl der Ausbildung oder des Studiums, der Umgang mit dem eigenen Vermögen sowie die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen.
- Mit der Volljährigkeit gilt man als voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass ein eigenes Bankkonto eröffnet sowie Kauf-, Miet- oder Kreditverträge rechtswirksam abgeschlossen werden können. Auch in der Schule, im Studium oder im Berufsleben dürfen Entschuldigungen, Anträge und andere Dokumente selbst unterschrieben werden.
- Ein weiterer wichtiger Schritt ist das aktive Wahlrecht: Ab 18 Jahren darf man an der Bundestagswahl teilnehmen und politisch mitbestimmen. Außerdem ist es erlaubt, mit dem entsprechenden Führerschein Kraftfahrzeuge zu führen.
- Mit dem Erreichen der Volljährigkeit fällt man nicht mehr unter das Jugendschutzgesetz. Dadurch ändern sich auch die gesetzlichen Regelungen: Der Kauf von Alkohol, Tabak und Filmen ab 18 Jahren ist erlaubt. Ebenso findet das Jugendarbeitsschutzgesetz keine Anwendung mehr – Arbeits- und Pausenzeiten können flexibler gestaltet werden.
- Auch im Strafrecht ergeben sich entscheidende Änderungen. Eltern haften nicht mehr für ihre Kinder, da diese nun voll strafmündig sind und selbst für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden.
- Nicht zuletzt besteht ab 18 Jahren auch das Recht zu heiraten, ohne eine Zustimmung der Eltern einholen zu müssen.
Zusammengefasst bedeutet die Volljährigkeit: mehr Freiheit, mehr Rechte – aber auch mehr Verantwortung. Junge Erwachsene sind jetzt rechtlich auf einer Stufe mit ihren Eltern und sollten entsprechend verantwortungsbewusst handeln.
Welche Pflichten hat mein volljähriges Kind?
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit gehen nicht nur neue Rechte einher, sondern auch wichtige Pflichten und Verantwortungen. Ab dem 18. Lebensjahr gelten junge Erwachsene als voll strafmündig. Das bedeutet, sie müssen für ihr Handeln selbst einstehen und die rechtlichen Konsequenzen ihres Verhaltens tragen. Volljährige Personen sind dazu verpflichtet, die Folgen ihres Handelns zu überblicken und zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden. Begeht ein 18-Jähriger eine Straftat, wird er grundsätzlich selbst dafür verurteilt – Eltern haften nicht mehr.
Allerdings gibt es im Strafrecht eine Sonderregelung: Personen zwischen 18 und 21 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. In diesem Fall gelten sie als sogenannte Heranwachsende im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Ob das Jugendstrafrecht angewendet wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Angeklagte eine geringere persönliche Reife zeigt oder die Tat typisch für jugendliches Verhalten ist. Fällt die Entscheidung zugunsten des Jugendstrafrechts aus, kann das Urteil milder ausfallen.
Weiterhin sind volljährige Kinder schadensersatzpflichtig. Verursachen sie einen Schaden, müssen sie selbst für die finanziellen und rechtlichen Folgen aufkommen.
Auch im steuerlichen Bereich entstehen neue Pflichten. Junge Erwachsene sind grundsätzlich steuerpflichtig. Wird mit ihren Einkünften der jährliche Grundfreibetrag überschritten (zum Beispiel 10.908 Euro im Jahr 2023), müssen sie eine Steuererklärung abgeben und gegebenenfalls Steuern zahlen.
Zusammengefasst bedeutet die Volljährigkeit: Eigenverantwortung in allen Lebensbereichen – rechtlich, finanziell und gesellschaftlich.
Welche Steuerklasse hat mein Kind mit 18?
Mit dem 18. Lebensjahr deines Kindes landet es automatisch in der Steuerklasse 1. Diese 1 gilt für Ledige mit einem monatlichen Arbeitslohn bis 945 Euro. Die Entgeltabrechnung bleibt steuerfrei.
Welchen Unterhaltsanspruch hat mein volljähriges Kind?
Mit dem 18. Geburtstag des Kindes ändert sich auch die Art der Unterhaltspflicht. Eltern sind weiterhin verpflichtet, ihrem volljährigen Kind Barunterhalt zu leisten, sofern sich dieses in einer Schulausbildung, Berufsausbildung oder einem Studium befindet.
Nach § 1610 Abs. 2 BGB schulden Eltern ihrem volljährigen Kind Unterhalt bis zum Abschluss einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben oder getrennt sind. Ziel ist es, das Kind finanziell zu unterstützen, bis es wirtschaftlich selbstständig ist.
Grundsätzlich sind beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen zum Unterhalt verpflichtet. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Bedarf des Kindes sowie nach der Leistungsfähigkeit der Eltern. Lebt das volljährige Kind weiterhin bei einem Elternteil, erbringt dieser seinen Anteil in Form von Naturalunterhalt, etwa durch Unterkunft, Verpflegung oder Kleidung. Der andere Elternteil zahlt seinen Anteil als Barunterhalt.
Zieht das Kind hingegen aus dem elterlichen Haushalt aus – zum Beispiel wegen eines Studiums oder einer Ausbildung in einer anderen Stadt – sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. In diesem Fall wird der Unterhalt als regelmäßiger Geldbetrag direkt auf das Konto des Kindes überwiesen. Der Mindestunterhalt für volljährige Kinder, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, beträgt 930 Euro monatlich (Stand 2023). In diesem Betrag sind 410 Euro für Wohnkosten enthalten.
Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, fällt der Unterhaltsbedarf in der Regel geringer aus, da keine oder nur geringe Mietkosten entstehen. Der Mindestunterhalt liegt hier bei 628 Euro pro Monat, wobei das Kindergeld in Höhe von 250 Euro bereits berücksichtigt ist.
Befindet sich das volljährige Kind noch in einer Schulausbildung und lebt bei einem Elternteil, beträgt der Mindestunterhalt seit 2023 monatlich 378 Euro. Dieser Betrag kann sich erhöhen, wenn die Eltern über ein entsprechend höheres Einkommen verfügen.
Zusammengefasst gilt: Auch nach der Volljährigkeit besteht eine Unterhaltspflicht der Eltern, solange sich das Kind in der ersten Ausbildung befindet und noch nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
Was passiert mit dem Kindergeld?
Wird das Kind 18, ist es möglich, das Kindergeld erneut bei der Familienkasse zu beantragen. Dafür muss dein Kind noch in der Schule, in der Ausbildung oder im Studium sein. Wenn dein Kind zudem ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist oder ein freiwilliges soziales Jahr (im Ausland) macht, erhältst du ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr deines Kindes das Kindergeld. Hat dein Kind eine Behinderung, bekommst du auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld.
Das Kindergeld wird nur für 6 Monate rückwirkend bezahlt, weshalb der Antrag auf Kindergeld in den ersten Monaten des 18. Lebensjahres gestellt werden sollte. Da das Einkommen und Vermögen der Eltern für den Erhalt des Kindergeldes irrelevant sind, beträgt seit dem Jahr 2023 das Kindergeld 250 Euro für jedes Kind im Haushalt. Das Kindergeld erhalten in der Regel die Eltern und es muss dem Kind zugutekommen.
Was ändert sich rund um Vollmachten und Verfügungen?
Wird ein Kind 18 Jahre alt, endet der Kindergeldanspruch nicht automatisch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld bei der Familienkasse erneut beantragt bzw. weitergezahlt werden. Voraussetzung ist, dass sich das Kind weiterhin in einer Schulausbildung, Berufsausbildung oder in einem Studium befindet.
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht außerdem, wenn das volljährige Kind
- als ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist oder
- ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ), einen Bundesfreiwilligendienst oder einen vergleichbaren Freiwilligendienst im In- oder Ausland absolviert.
In diesen Fällen wird das Kindergeld grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
Hat das Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und dazu führt, dass es sich nicht selbst unterhalten kann, besteht der Kindergeldanspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus.
Wichtig ist der rechtzeitige Antrag: Das Kindergeld wird maximal 6 Monate rückwirkend ausgezahlt. Daher sollte der Antrag möglichst früh im 18. Lebensjahr gestellt oder die erforderlichen Nachweise rechtzeitig bei der Familienkasse eingereicht werden.
Die Höhe des Kindergeldes ist unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Eltern. Seit 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Monat für jedes Kind.
In der Regel wird das Kindergeld an die Eltern ausgezahlt. Diese sind jedoch verpflichtet, das Geld zum Wohl des Kindes zu verwenden oder an das volljährige Kind weiterzugeben, sofern dieses seinen eigenen Lebensunterhalt bestreitet.
Welche Versicherungen sollte mein Kind abschließen?
Mit dem 18. Geburtstag wird dein Kind rechtlich selbstständig – damit wächst auch die Verantwortung für die eigene Absicherung. Bestimmte Versicherungen sind ab diesem Zeitpunkt besonders wichtig, um finanzielle Risiken zu minimieren.
Krankenversicherung: Solange sich das volljährige Kind in der ersten Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium befindet und nicht mehr als 470 Euro monatlich verdient, kann es weiterhin beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung der Eltern versichert bleiben. Wird diese Einkommensgrenze überschritten oder liegt keine Familienversicherung mehr vor, ist der Abschluss einer eigenen Krankenversicherung erforderlich.
Privathaftpflichtversicherung: Eine der wichtigsten Versicherungen im Erwachsenenalter ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie schützt vor hohen Schadensersatzansprüchen, die durch versehentlich verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können. Bereits kleine Unachtsamkeiten können sonst erhebliche finanzielle Folgen haben.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen deines Kindes ab, falls es aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Sie zahlt in diesem Fall eine monatliche Rente und hilft, langfristige Einkommensverluste zu vermeiden. Ein früher Abschluss ist oft günstiger und bietet besseren Versicherungsschutz.
Hausratversicherung: Zieht dein Kind mit 18 Jahren in eine eigene Wohnung, ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Sie übernimmt Schäden am persönlichen Eigentum, etwa durch Diebstahl, Feuer, Leitungswasser oder Naturereignisse wie Sturm oder Hagel.
Kfz-Versicherung: Beim Kauf oder der Anmeldung eines eigenen Fahrzeugs ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Bedarf können zusätzlich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Reise- und Auslandsversicherung: Plant dein Kind ein Auslandssemester, ein Work-and-Travel-Jahr oder reist häufig, empfiehlt sich eine Auslandskranken- oder Reiseversicherung. Sie deckt insbesondere medizinische Kosten im Ausland ab, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein. Sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und weitere rechtliche Ausgaben, etwa bei Streitigkeiten im Berufs-, Miet- oder Verkehrsrecht.
Grundsätzlich gilt: Solange das volljährige Kind unverheiratet ist, sich in Ausbildung befindet und keinen eigenen Beruf ausübt, kann es in vielen Versicherungen – insbesondere in der Familienversicherung – bis zum 25. Lebensjahr mitversichert bleiben.





