Mit 18 gilt dein Nachwuchs als erwachsen und darf ohne die Zustimmung von Mama und Papa selbstständig Entscheidungen treffen – vom Wohnungskauf bis zur Studienwahl. Neben der Eigenverantwortung stehen deinem Kind aber auch neue Rechte und Pflichten zu. Welche gesetzlichen und finanziellen Veränderungen eintreten, sowie welche Verpflichtungen der Vater des Kindes hat, erfährst du hier.
Was ändert sich rechtlich für mein Kind?
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind. Die Personensorge, die Sorge für das Vermögen und die gesetzliche Vertretung ihres Kindes ist nach den Paragrafen 1626 bis 1698b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bis zum 18. Lebensjahr des Kindes verpflichtend. Somit dürfen Jugendliche ab 18, ohne die Einwilligung ihrer Eltern, frei über ihre Wahl der Bildung, den Umgang ihres Vermögens und medizinischen Behandlungen entscheiden. Dein Kind gilt ebenfalls als voll geschäftsfähig. Das heißt, dass es ein eigenes Bankkonto eröffnen kann, sowie Kauf-, Miet- oder Kreditverträge abschließen darf. In der Schule oder auf der Arbeit können Entschuldigungen und weitere Dokumente selbst unterschrieben werden. Mit 18 Jahren erhält man das Wahlrecht bei der Bundestagswahl und hat in der Politik ein größeres Mitspracherecht. Außerdem darf mit dem entsprechenden Führerschein ein Kraftfahrzeug gefahren werden. Die nette Begleitung des Papas ist zwar nicht mehr Pflicht, aber gelegentlich bestimmt erwünscht. Als Erwachsener fällt man nicht mehr unter das Jugendschutzgesetz. Der coolste Punkt für dein Kind, es wird als reif genug angesehen, alles zu machen, was Papa rechtlich gesehen tun kann. Ebenso ändern sich die Jugendschutzbedingungen. Der Kauf von Tabak, Alkohol und Filmen ab 18 sind möglich. Ab 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz also nicht mehr. Die Dauer der Arbeits- und Pausenzeiten erweitert sich. Wie Papa sollte man vernünftig und verantwortungsvoll handeln. Denn das Strafrecht ändert sich. Eltern haften nicht mehr für ihr Kinder. Sie sind mit 18 Jahren in vollen Umfang strafmündig. Und wer sich mit 18 schon sicher ist, die Liebe seines Lebens gefunden zu haben, hat das Recht zu heiraten.
Welche Pflichten hat mein volljähriges Kind?
Neben den neuen Rechten gibt es auch weitere Verpflichtungen für dein volljähriges Kind. Wie zuvor erwähnt, sind 18-Jährige voll strafmündig. Sie sind alt genug, um für ihr Handeln selbst die Verantwortung zu tragen. Sie müssen eigenständig die Folgen ihres Handelns überblicken und das Unrecht von Straftaten erkennen. Beim Begehen einer Straftat wird das Kind verurteilt. Allerdings kann im Strafrecht ein 18-jähriges Kind bis zum 21. Lebensjahr noch unter das Jugendstrafrecht fallen. Als Heranwachsender nach dem Jugendgerichtsgesetz kann das Urteil zu seinen Gunsten milder ausfallen. Jedoch muss das Gericht davon überzeugt sein, dass der Angeklagte seine Tat bereut und den Willen zur Rehabilitation hat. Dein Kind ist ebenfalls schadensersatzpflichtig und muss für verursachte Schäden die Folgen tragen. Junge Erwachsene sind übrigens auch steuerpflichtig. Wenn durch ihre Einnahmen eine bestimmte Grenze (ab 10.908 Euro, 2023) überschritten wird, müssen sie Steuern abgeben.
Welche Steuerklasse hat mein Kind mit 18?
Mit dem 18. Lebensjahr deines Kindes landet es automatisch in der Steuerklasse 1. Diese 1 gilt für Ledige mit einem monatlichen Arbeitslohn bis 945 Euro. Die Entgeltabrechnung bleibt steuerfrei.
Welchen Unterhaltsanspruch hat mein volljähriges Kind?
Ab dem 18. Lebensjahr des Kindes müssen die Eltern den Unterhalt als Barunterhalt zahlen, wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert. Nach § 1610 Abs. 2 BGB schulden die Eltern dem volljährigen Kind bis zum berufsqualifizierenden Abschluss Unterhalt. Beide Elternteile sind verpflichtet, ob getrennt oder zusammen, dem Kind Unterhalt zu zahlen, bis es finanziell unabhängig ist. Die Höhe dieses Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dem Bedarf des Kindes. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Teil des Unterhalts in Form von Naturalunterhalt (Wohnen, Essen, Kleidung etc.). Der andere Elternteil leistet Barunterhalt. Wenn das Kind jedoch nicht mehr bei einem Elternteil wohnt, etwa weil es für das Studium umgezogen ist, sind beide Eltern zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Der regelmäßige Geldbetrag wird auf das Konto des Kindes überwiesen. Der Mindestunterhalt für volljährige Kinder, die nicht mehr im Haushalt der Eltern leben, beträgt 930 Euro im Monat. Darin sind 410 Euro fürs Wohnen enthalten. Volljährige Kinder, die noch zu Hause oder noch bei einem Elternteil wohnen, ist der Unterhalt in der Regel niedriger, weil sie keine oder nur geringe Wohnkosten haben. Der Mindestunterhalt für diese Kinder beträgt 628 Euro im Monat. Darin enthalten sind 250 Euro Kindergeld. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und sich in einer Schulausbildung befinden, ist der Mindestunterhalt ab dem 18. Lebensjahr seit 2023 monatlich 378 Euro. Dieser Betrag kann höher sein, wenn die Eltern ein höheres Einkommen haben.
Was passiert mit dem Kindergeld?
Wird das Kind 18, ist es möglich, das Kindergeld erneut bei der Familienkasse zu beantragen. Dafür muss dein Kind noch in der Schule, in der Ausbildung oder im Studium sein. Wenn dein Kind zudem ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist oder ein freiwilliges soziales Jahr (im Ausland) macht, erhältst du ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr deines Kindes das Kindergeld. Hat dein Kind eine Behinderung, bekommst du auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld. Das Kindergeld wird nur für sechs Monate rückwirkend bezahlt, weshalb der Antrag auf Kindergeld in den ersten Monaten des 18. Lebensjahres gestellt werden sollte. Da das Einkommen und Vermögen der Eltern für den Erhalt des Kindergeldes irrelevant sind, beträgt seit dem Jahr 2023 das Kindergeld 250 Euro für jedes Kind im Haushalt. Das Kindergeld erhalten in der Regel die Eltern und es muss dem Kind zugutekommen.
Was ändert sich rund um Vollmachten und Verfügungen?
Mit 18 endet die vollumfängliche, gesetzliche Vertretung der Eltern. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht dem volljährigen Kind im Voraus festzulegen, wer Entscheidungen über medizinische und rechtliche Angelegenheiten in ihrem Namen treffen soll, falls es nicht selbst in der Lage dazu ist. Der handlungsfähige Vertreter ist in Notfällen beispielsweise dazu berechtigt, die Post entgegenzunehmen oder medizinische Informationen zu erfahren, aufgrund der Schweigepflichtentbindung beim Arzt. Da die Eltern nur bis zum 18. Lebensjahr die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten ihres Kindes bestimmen, sollten junge Erwachsene eine Patientenverfügung abschließen. Die Ärzte sind somit verpflichtet, nach dem Willen des Patienten zu behandeln. Die Patientenverfügung enthält Anweisungen über Behandlungen bei bestimmten Krankheitsfällen, schlimmstenfalls auch über das Abschalten lebenserhaltender Maßnahmen sowie die Organspende.
Welche Versicherungen sollte mein Kind abschließen?
Mit 18 Jahren sollte dein Kind grundlegende Versicherungen abschließen, um sich selbst und seine finanzielle Zukunft abzusichern. Solange das Kind sich in der ersten Ausbildung befindet und monatlich nicht mehr als 470 Euro verdient, kann es in den gesetzlichen Krankenkassen beitragsfrei familienversichert sein. Andernfalls ist eine eigene Versicherung bei der Krankenkasse notwendig. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen, die sich aus versehentlichen Verletzungen oder Schäden an Anderer ergeben. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Fall von Berufsunfähigkeit, die durch einen Unfall oder eine Krankheit verschuldet ist, eine Rente. Sie verhilft Einkommensverluste zu verhindern. Wenn dein Kind mit 18 auszieht und eine eigene Wohnung hat, ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Sie deckt Schäden an persönlichem Eigentum durch Diebstahl oder Naturkatastrophen ab. Beim Kauf eines eigenen Autos wird eine Kfz-Versicherung benötigt. Wenn ein Auslandssemester ansteht oder dein Kind viel reist, kann eine Reiseversicherung sinnvoll sein, um etwa medizinische Kosten im Ausland abzudecken. Eine weitere und wichtige Versicherung ist die Rechtsschutzversicherung. Sie trägt die Kosten, die mit Gerichtsverfahren, Anwaltshonoraren und weiteren rechtlichen Ausgaben verbunden sind. Solange das volljährige Kind unverheiratet ist und keinen eigenen Beruf ausübt, kann es bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben.
Fazit: Fürsorge weiter erwartet
Zum 18. Geburtstag bekommen Kinder die volle Geschäftsfähigkeit geschenkt – strafmündig sind sie aber jetzt auch. Wichtig für dich als Vater zu wissen: Es können jegliche Entscheidungen ohne die Einwilligung der Eltern getroffen werden. Die finanzielle Fürsorge wird aber auch nach der Volljährigkeit von den Eltern erwartet. Wenn dein Kind eine Ausbildung macht, musst du bis zum berufsqualifizierendem Abschluss Barunterhalt zahlen. Kleiner Trost: Eltern erhalten dann weiterhin 250 Euro Kindergeld. Und zum Schluss noch ein Buchtipp: Das Buch "100 Dinge, die man mit 18 endlich tun kann", inspiriert mit viel Humor dazu, wie dein Kind die Volljährigkeit genießen kann.