Schlimm genug, wenn die Beziehung in die Brüche geht. Noch blöder ist es allerdings, wenn man sich danach ums Geld streitet, schließlich sollte das Wohlergehen des Kindes immer an erster Stelle stehen. Und dafür bekommt der- oder diejenige, bei der bzw. dem das Kind überwiegend lebt, Unterhalt vom Ex. Was du sonst noch alles zum Thema wissen musst, erfährst du hier.
Was ist Unterhalt und wann wird er gezahlt?
"Unterhalt ist dasjenige, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, Sachmittel, aber auch durch Betreuung, Pflege und Erziehung", erklärt Dr. Monika Görtz-Leible aus Bayreuth, Fachanwältin für Familienrecht. Das heißt folglich, dass der eine Elternteil seinen Unterhalt durch Erziehung und Pflege leistet und der andere seinen Beitrag finanziell dazu steuert. Bei einem echten Wechselmodell, bei dem Kind zur Hälfte beim Vater und der Mutter lebt, wird der zu zahlende Unterhalt zwischen den beiden anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen auf Basis des zusammengerechneten bereinigten Einkommens aufgeteilt. Ansonsten ist grundsätzlich der volle Unterhalt vom weniger betreuenden Elternteil zu stemmen. Ab einem Betreuungsverhältnis von 30/70 kann der Unterhalt im konkreten Einzelfall aber nach derzeitiger Rechtslage eventuell durch Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle zu kürzen sein. Aktuell ist diesbezüglich zudem eine Reform des Unterhaltsrechts in Vorbereitung.
Wie berechnet sich die Höhe des Unterhaltes?
Für die Höhe des Unterhaltes wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Dabei werden das durchschnittliche Nettoeinkommen (mindestens der letzten zwölf Monate), die Lebensverhältnisse und das Vermögen berücksichtigt. "Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem sogenannten Bedarf, der sich von der Lebensstellung der Eltern ableitet", erklärt die Expertin. Dazu wird das Nettoeinkommen aber noch um berücksichtigungsfähige Abzugsposten bereinigt. Was das bedeutet, erklärt die Juristin: "Das können zum Beispiel berufsbedingte Aufwendungen sein, in einem bestimmten Umfang auch Aufwendungen für die private Altersvorsorge oder eine Krankenzusatzversicherung." Außerdem ist der Unterhalt noch abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder. Muss der Zahlende für mehr als zwei Personen aufkommen, wird er – soweit möglich – direkt eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle herabgesetzt.
Wann müssen Väter keinen Unterhalt zahlen?
Eltern haben die Verpflichtung, ihrem Kind ein gutes Leben zu gewährleisten. Dazu zählen nach der Trennung nun mal auch Unterhaltszahlungen – gerade, wenn der Nachwuchs noch minderjährig ist. Nichtsdestotrotz gibt es Fälle, in denen Zahlende (in dem Falle der Vater) nicht für den Unterhalt aufkommen kann. Familienanwältin Görtz-Leible erklärt, in welchen Fällen der Vater kein Unterhalt zahlen muss: "Wenn das Kind selbst über ein hohes Vermögen oder über regelmäßig eigene hinreichende Einkünfte verfügt, der Vater entweder längerfristig ernsthaft krank ist und deshalb kein über seinem sogenannten notwendigen Selbstbedarf liegendes Einkommen erzielen kann, oder wenn er trotz aller Anstrengungen mit seiner individuellen Arbeitskraft kein Einkommen erzielt, das über seinem notwendigen Selbstbedarf liegt."
Was passiert, wenn der/ die Partner:in sich weigert Unterhalt zu zahlen?
Wenn der andere Elternteil allerdings nur verweigert, zu zahlen, obwohl es finanziell möglich wäre, dann springt der Staat auf Antrag mit Unterhaltsvorschussleistungen ein. Dieser holt sich allerdings das Geld beim Unterhaltsverpflichteten zurück. Laut einer Statistik des Bundesministeriums für Familien sind viele Alleinerziehende auf dieses Geld angewiesen. Allein 2018 zahlte der Staat an 800.000 Kinder den Unterhaltsvorschuss.
Kann man Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen?
"Unterhaltszahlungen für Kinder kann man im Regelfall nicht von der Steuer absetzen. Eine Ausnahme bildet der Fall, wenn für das Kind kein Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag mehr besteht", erklärt Expertin Görtz-Leible, die auch schon ein Buch zum Thema veröffentlicht hat ("Meine Rechte bei Trennung und Scheidung"). Allerdings können Unterhaltszahlungen an Expartner:innen steuerlich abgesetzt werden. Görtz-Leible sagt dazu: "Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an".
Ab wann muss man keinen Unterhalt mehr zahlen?
Grundsätzlich gilt es dem Kind Unterhalt zu bezahlen, bis es eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium beendet hat und fortan sein Leben durch die eigene Arbeit finanzieren kann. "Bei ernsthaft kranken oder behinderten Kindern kann die Unterhaltspflicht im schlimmsten Fall lebenslang andauern. Im Normalfall enden sie aber früher", sagt Juristin Görtz-Leible. Doch was ist, wenn das Kind sich weigert zu lernen oder zu arbeiten? Auch darauf hat Görtz-Leible eine Antwort. "Ein volljähriges Kind, das grundlos eine Ausbildung verweigert, also einfach nichts macht, muss grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen. Auch Kinder haben insoweit Pflichten gegenüber ihren Eltern."
Wie ändert sich die Unterhaltszahlung, wenn das Kind auszieht, volljährig oder in der Ausbildung ist?
"Wird das Kind volljährig, werden beide Elternteile ab diesem Zeitpunkt barunterhaltspflichtig, also müssen beide zahlen. Das gilt auch, soweit das Kind zu diesem Zeitpunkt noch im Haushalt eines Elternteils wohnt und lebt", so die Juristin. Die Unterhaltszahlungen werden weiterhin durch die Düsseldorfer Tabelle berechnet, in diesem Fall anteilig nach dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern. Allerdings kommt es zur Verminderung, wenn das Kind selbst Geld verdient. "Befindet sich ein minderjähriges Kind in der Ausbildung und erhält es hierfür eine Ausbildungsvergütung, wird diese nur zum Teil auf den Unterhaltsbedarf des Kindes angerechnet. In der Regel verringert sich dadurch aber die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes. Bezieht das Kind eine Ausbildungsvergütung, die den Bedarf nach Abzug des Kindergeldes übersteigt, ist kein Unterhalt mehr geschuldet", sagt Görtz-Leible.
Muss ich auch meiner/meinem Ex etwas zahlen?
Es gibt verschiedene Situationen, in denen man seinem Expartner weiterhin Unterhalt zahlen muss. "Hier muss man unterscheiden, ob der/die Expartner:in verheiratet waren oder nicht. In beiden Fällen kann sich ein Unterhaltsanspruch aus der Betreuung von gemeinschaftlichen Kindern ergeben, insbesondere, wenn das/die Kinder unter drei Jahre alt sind", erklärt Görtz-Leible. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der/die Expartner:in nicht in der Lage ist ausreichend zu arbeiten. Doch wie verhält es sich konkret, wenn man noch mitten in der Scheidung steckt? Die Fachanwältin sagt: "Allgemein kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen, der die Einkommensdifferenz der Ehegatten innerhalb bestimmter Grenzen ausgleichen soll. Bis zum Ablauf des Trennungsjahrs muss zum Beispiel der geringe verdienende Ehegatte nämlich grundsätzlich keine Vollzeittätigkeit aufnehmen, sondern darf weiter in Teilzeit arbeiten." Nach der Scheidung können in manchen Fällen noch weitere Zahlungen anfallen. Wenn der/die Exgatte:in zum Beispiel trotzt hoher Arbeitsstunden nicht genug verdient oder durch Krankheiten beeinträchtigt ist. "Man spricht dann vom sogenannten Aufstockungsunterhalt. Auch zum Beispiel im Falle der Krankheit kann ein Unterhaltsanspruch bestehen. Je nach Einzelfall und unter Berücksichtigung auch der Ehedauer kann aber die Möglichkeit bestehen, den Unterhaltsanspruch zeitlich zu befristen oder herabzusetzen", so Görtz-Leible
Fazit: ein komplexes Thema
Unterhaltszahlungen decken die Grundbedürfnisse deines Kindes ab und sind daher wichtig. Trotzdem ist Geld ein häufiges Streitthema – insbesondere nach einer Trennung. Ein abschließender juristischer Rat von unserer Expertin lautet deswegen: "Alle Unterhaltsfragen sind sehr komplex und für den Laien kaum überschaubar. Man sollte sich daher nicht scheuen, rechtzeitig fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zu viel gezahlten Unterhalt kann man in der Regel nicht zurückfordern!"