Unverheiratete Väter: Was man schon vor der Geburt klären sollte

Papa ohne Trauschein
Das sollten ledige Väter vor der Geburt ihres Kindes unbedingt tun

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Zuletzt aktualisiert am 25.09.2024
Ein Mann sitzt im Bett, davor steht seine Freundin und versteckt einen positiven Schwangerschaftstest hinter ihrem Rücken
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Wehe statt Ehe: Unverheiratet Kinder zu bekommen, ist schon längst kein Skandal mehr. Eine Statistik aus dem Jahre 2022 zeigt, dass rund 33,5 Prozent der in Deutschland geborenen Kinder von Eltern stammen, die nicht verheiratet sind. Trotzdem hat sich die deutsche Gesetzgebung noch nicht dem Zeitgeist angepasst. Das heißt: Ledig werdende Väter benötigen eine rechtliche Anerkennung. Doch keine Sorge, es ist nicht so kompliziert, wie es sich vielleicht anhört. Wir sagen, was zu tun ist, Schritt für Schritt.

Schritt 1: die Vaterschaftsanerkennung

"Mit der Vaterschaftsanerkennung einhergehen Rechte und Pflichten", erklärt Jeannette Deutschmann, Fachanwältin für Familienrecht und Rechtsberaterin des Vaterzentrums Berlin. So hat zum Beispiel dein Kind nach deinem Ableben (was natürlich in weiter Ferne liegt) Anspruch auf Waisenrente und Erbansprüche. Im Umkehrschluss hast du aber auch später Anspruch auf Elternunterhalt. Diesen muss dann dein Kind zahlen, wenn du im betagten Alter nicht mehr für dich selbst sorgen kannst. "Fehlt die Vaterschaftsanerkennung, kann im Fall einer Trennung ein Umgang oftmals gerichtlich zunächst nicht durchgesetzt werden, wenn die Mutter diesen verwehrt", warnt die Rechtsanwältin. Ausnahme: Wenn bereits eine Beziehung zum Kind bestanden hat. "Es handelt sich dann um den Umgang Dritter. Er ist jedoch nicht so einfach durchzusetzen wie der Umgang eines Vaters, der die Vaterschaft auch anerkannt hat", erklärt die Expertin. Solche Gerichtsverfahren können sich im schlimmsten Fall über Monate hinweg ziehen.

Wo du die Vaterschaftsanerkennung beantragen kannst: Die Vaterschaft kannst du bereits vor der Geburt beim Standes- oder Jugendamt kostenfrei beurkunden lassen. Möglich ist die Beurkundung auch beim Notar, der kostet aber. Wichtig ist: Ohne die Zustimmung der Mutter lässt sich die Vaterschaft nicht anerkennen, jedenfalls nicht außergerichtlich. "Die Vaterschaft lässt sich aber auch gerichtlich im Rahmen eines Abstammungsverfahrens feststellen, sodass die Zustimmung in diesem Fall nicht von der Mutter abhängig ist", sagt Deutschmann.

Was du mitbringen musst: Zur Bekundung benötigen beide Eltern in jedem Fall ihre Ausweise. Wird die Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt beantragt, wird zudem der Mutterpass benötigt. Ist das Kind bereits geboren, brauchst du die Geburtsurkunde des Kindes. Du musst die Vaterschaftsanerkennung mündlich und persönlich erklären. Die Mutter muss, ebenfalls persönlich, dieser Anerkennung zustimmen. Die Anerkennung des Vaters und Zustimmung der Mutter kann auch getrennt voneinander erfolgen, dann muss die Mutter jedoch die beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung dabeihaben. Das Standesamt trägt daraufhin die Vaterschaft in die Geburtsurkunde ein. "Es ist sinnvoll, sich zeitnah um die Vaterschaftsanerkennung zu kümmern, weil der Vater erst mit der Anerkennung der Vaterschaft Rechte und Pflichten in Bezug auf das Kind hat", so Deutschmann.

Schritt 2: die Sorgeerklärung

Ihr solltet auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. "Durch die gemeinsame elterliche Sorge kann der Vater die wichtigen Entscheidungen in Kindesangelegenheiten mitgestalten", erklärt die Anwältin. Damit geht einher, dass beide Elternteile für das Wohlergehen des Kindes im gleichen Maße verantwortlich sind. Das bedeutet, dass bei Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, wie die Wahl der Schule, das gegenseitige Einvernehmen beider Sorgeberechtigten nötig ist. Das gilt jedoch nicht bei Alltagsfragen, wie der Wahl der Socken. Diese Alltagsentscheidungen liegen bei demjenigen, in dessen Obhut das Kind lebt – wohnt ihr zusammen, liegt das Recht bei euch beiden.

Wo du die Sorgeerklärung beantragen kannst: Die Sorgeerklärung kannst du bereits vor der Geburt beim Jugendamt kostenfrei beurkunden lassen. Zur erfolgreichen Sorgeerklärung muss die Vaterschaft vorher schon rechtswirksam anerkannt sein.

Was du mitbringen musst: Du benötigst die gleichen Dokumente wie bei der Vaterschaftsanerkennung. Auch der Ablauf ist identisch. Ein Tipp: Erledige Vaterschafts- und Sorgeerklärung in einem Rutsch, das spart Zeit und Nerven!

Schritt 3: der Nachname

Müller, Mayer, Schulze? Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, trägt das Kind automatisch ihren Familiennamen. Ansonsten entscheiden in Deutschland die Eltern gemeinsam, welchen Familiennamen ihr Kleines tragen soll. Heißt aber auch: Ein Doppelname ist leider nicht möglich. Soll das Kind deinen Nachnamen tragen, kann man das beim Standesamt eintragen lassen. Der Beamte benötigt dazu lediglich die Unterschrift von Mutter und Vater. Wenn man sich übrigens nicht einigen kann, raten wir dazu, ein Streichholz zu ziehen. Aber es tut sich was bei der Wahl des Nachnamens: Voraussichtlich ab Mai 2025 soll es mehr Freiheiten geben. Dann erlaubt ein Gesetz den Ehepartnern einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen. Kinder können dann auch einen Doppelnamen führen, wenn die Eltern sich gegen einen gemeinsamen Ehenamen entschieden haben.

Schritt 4: die Krankenversicherung

Hierbei kommt es immer auf die Versicherungsform an – ob privat oder gesetzlich. Wenn ihr beide gesetzlich versichert seid, könnt ihr euch aussuchen, bei wem das Kind beitragsfrei versichert wird. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert und das andere privat, besteht auch die Möglichkeit, das Kind beitragsfrei gesetzlich mitzuversichern. Wenn ihr beide privat versichert seid, muss für das Kind allerdings eine beitragspflichtige Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Schritt 5: die Steuerklasse

Unverheiratete Personen sind grundsätzlich immer in der Steuerklasse 1. Deswegen muss jeder separat eine eigene Steuererklärung abgeben. In diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Auch unverheiratete Paare profitieren vom steuerlichen Kinderfreibetrag. Kinderbetreuungskosten können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Wenn man alleinerziehend ist und unverheiratet, rutscht man übrigens automatisch in Steuerklasse 2.

Fazit: Am besten alles vor der Geburt erledigen

Wer zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter seines Kindes verheiratet ist, hat ein paar Behördengänge mehr zu erledigen. Aber sobald alles vor dem Gesetz geklärt ist, kann dir rechtlich die Vaterschaft auch nicht mehr aberkannt werden. Am besten erledigt ihr also alles vor der Geburt, dann habt ihr diesen Stress schon mal hinter euch und könnt euch entspannter auf euer gemeinsames Kind freuen.