- Was ist Stevia?
Stevia rebaudania Bertoni, in Deutschland auch Süßkraut genannt, ist eine südamerikanische Staudenpflanze, die ursprünglich in der Bergregion zwischen Paraguay und Brasilien beheimatet ist.
Dank ihres Inhaltsstoffes Steviol Glykosiden hat sie extrem süß schmeckende Blätter. Als natürliche Alternative für Zucker wurden sie im Dezember 2011 auch in Deutschland zugelassen. Sie wird in Zukunft mit der E- Nummer E960 gekennzeichnet.
- Was sind die Vorteile von Stevia?
Stevia ist...
...ohne Kalorien
...250-mal süßer als Zucker
...ein 100 Prozent natürlicher Zuckerersatz
...jahrelang haltbar
Stevia kann...
...die Entstehung von Zahnbelag verhindern
...dank der enormen Süße in geringen Mengen angewendet werden
...den Eigengeschmack von Lebensmitteln verstärken - Kann man mit Stevia abnehmen? Beispiel Schokolade: Da Stevia keine Kalorien enthält, spart man die Zuckerkalorien. Die meisten Kalorien in Schokolade aber kommen aus dem Kakao, und die bleiben natürlich erhalten.
- Für wen ist Stevia geeignet?
Das Süßkraut ist für alle geeignet, die nicht übermäßig zu Allergien neigen.
- Wo ist Stevia drin und wo kann man es kaufen?
Mit Stevia können Sie alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Speiseeis, Milchprodukten, Konfitüren, Joghurt oder Kaugummi süßen.
Wenn Sie die Bezeichnung E960 in den Inhaltsstoffen eines Produktes finden, können Sie sicher sein, dass hier Steviol Glykoside zum Süßen verwendet wurden.
"Beziehen können Sie Stevia in Tablettenform, als Extrakt, Pulver, Süßungsflüssigkeit und als getrocknete Blätter", sagt Rita Rathsack vomHamburger Reformhaus Engelhardt . "Auch in Tees wird bei uns teilweise bereits Stevia zum Süßen verwendet", so Rathsack. Vertrieben werden Steviaprodukte zum Beispiel in Apotheken, Drogerien, Reformhäusern oder über das Internet.
- Wie ist die rechtliche Situation?
Steviol Glykoside gelten im Lebensmittelrecht als Zusatzstoffe, genauer gesagt als Süßungsmittel oder Süßungsstoffe.
Seit Dezember 2011 ist Stevia nach jahrelangen Untersuchungen auch in der EU zugelassen, nachdem es in Ländern wie der Schweiz, Japan oder den USA schon teilweise seit Jahrzenten vertrieben wird.
Der Verdacht, dass Stevia erbgutschädigend und krebserregend sein könnte, wurde durch zahlreiche Untersuchungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) widerlegt. Die EFSA hat nun offiziell eine tägliche Höchstdosis von 4 Milligramm pro Kilo Körpergewicht als unbedenklich eingestuft.