Sie legten einen Strip hin
"Die Situation ist rechtlich schwer greifbar und hängt vom Geschmack Ihres Chefs ab", sagt Arndt Stückemann, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Lemgo.. Findet der Ihren Auftritt für die Stimmung förderlich, kommen Sie ungeschoren davon. Strecken Sie ihm aber den entblößten Hintern entgegen, wird ihm die Show sicher nicht gefallen.
"Sie verletzen das allgemeine Schamgefühl. Zudem könnte Ihr Chef die Darbietung beleidigend finden." Mögliche Folge: Kündigung. In jedem Fall müssen Sie die Witze der Kollegen ertragen – das sind die nackten Tatsachen.
Rauswurf-Risiko: 60%
Sie hatten Sex mit ihrer Chefin
"Von beiden Seiten gewollt, gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Kündigung", sagt Stückemann. Suchen Sie bloß nicht von sich aus das Gespräch. Wenn Ihre Vorgesetzte den Vorfall nicht thematisiert, dann gilt ein ungeschriebenes Gesetz: das Schweigegebot. Will sie drüber reden, ist Feingefühl gefragt: Die Nacht war für Sie kein großer Fehler, da Frauen das als Beleidigung auffassen könnten. Lob könnte jedoch als Anbaggern gewertet werden.
Rauswurf-Risiko: 20%
Sie haben Ihren Chef beleidigt
Hat Ihr Chef Zeugen und in Zukunft keine Lust, Ihnen morgens zu begegnen, sind Sie weg vom Fenster, ohne Abfindung. Entschuldigen Sie sich schnell, aber nie schriftlich. Das wäre der Beweis, den der Chef für Ihre Entlassung braucht. Ansonsten landen solche Kämpfe oft vor Gericht – und enden meistens mit einem Vergleich. Den Job sind Sie dann trotzdem los, dafür darf der Chef eine Abfindung zahlen. Ungestraft kommen Sie nur davon, wenn diese Beleidigungen zum ganz normalen Umgangston gehören.
Rauswurf-Risiko: 80%
Sie steigen einer Kollegin nach
Versuchen Sie nach einem Korb weiter zu punkten, liegt eine grobe Verletzungder arbeitsvertraglichen Pflichten vor (sind auch außerhalb der Arbeitszeit einzuhalten). "Damit stören Sie den innerbetrieblichen Frieden. Das reicht für eine Kündigung", sagt Stückemann.
Verwechseln Sie dann noch Büfett mit Dekolleté, können Sie auch strafrechtlich wegen sexueller Belästigung belangt werden. Klar, dass Ihnen so etwas nicht passiert. Falls doch, suchen Sie sich einen neuen Job in der Gefängnistischlerei.
Rauswurf-Risiko: 100%
Sie übergeben sich vor Ihren Kollegen
Peinliches Verhalten von Mitarbeitern fällt negativ auf die Firma zurück. Dabei ist es ein Unterschied, ob Sie sich vor versammelter Mannschaft über das Büfett oder allein auf Toilette übergeben. Bei öffentlichen Fehltritten droht eine Abmahnung. Entstehen Kosten und Unannehmlichkeiten, kann eine Kündigung folgen. In jedem Fall sollten Sie sich am nächsten Tag bei allen Beteiligten sowie dem Chef entschuldigen und für den entstandenen Schaden aufkommen. Offiziell ist Ihnen das Essen nicht bekommen.
Rauswurf-Risiko: 40%