"Väter haben andere Fragen zu dem Themenkomplex Elternzeit und Elterngeld als Mütter", sagt Bettina Trojan. Die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht muss es wissen: Seit dem Jahr 2006 ist die Rechtsanwältin spezialisiert auf die Bereiche Elternzeit, Elterngeld und Wiedereinstieg und hat schon etliche Väter beraten und vor Gericht vertreten. Bei Men's Health Dad beantwortet die Elternanwältin die Fragen, die ihr von ihren männlichen Klienten am häufigsten gestellt wurden.
Wie viele Monate Elterngeld darf ich als Vater nehmen?
Als Vater - oder Mutter - kannst du bis zu 12 Monate Basiselterngeld (oder die doppelte Länge, also 24 Monate Elterngeld Plus) nehmen. Als Vater hast du also Anspruch auf mehr als die sogenannten zwei Partnermonate. Die zwei Partnermonate werden in klassischen Konstellationen oft von den Vätern genommen und auch manchmal fälschlicherweise als Vätermonate bezeichnet, und dies führt dann zur Verwirrung.
Kann ich die zwei Partnermonate, als derjenige Elternteil, der kürzer Elterngeld bezieht, getrennt beantragen und nehmen?
Ja, im Hinblick auf die Elterngeldbeantragung ist dies kein Problem. Bei der Elternzeit, die du deinem Arbeitgeber mitteilen musst, benötigst du für das Auseinanderziehen der Elterngeldmonate die Zustimmung deines Arbeitgebers. So kannst du zum Beispiel einen im ersten Lebensmonat deines Kindes im August und den anderen einige Lebensmonate später im Dezember nehmen.

Wenn ich im ersten Lebensmonat des Kindes volles Elterngeld (sogenanntes Basiselterngeld) nehme, in dem meine Partnerin und Mutter unseres Kindes, Mutterschaftsgeld bezieht, wie viele Elterngeldmonate können wir dann noch zusammen parallel beziehen?
Parallel könnt ihr dann keinen Lebensmonat des Kindes mehr Basiselterngeld beziehen. Elterngeld Plus könnt ihr allerdings noch so viele Lebensmonate gemeinsam parallel beziehen, wie dies rechnerisch möglich ist. Denn parallel dürft ihr nur noch einen Monat Basiselterngeld beziehen. Die in der Regel ersten zwei Monate, in denen die Mutter Mutterschutzgeld bezieht, gelten für die als Basiselterngeldmonate. Zur Erinnerung: Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1800 Euro, je nachdem, was in den 12 Monaten vor dem Geburtsmonat (bei angestellten Vätern) bzw. in dem Kalenderjahr vor der Geburt (bei selbständigen Vätern) verdient wurde. Elterngeld Plus beträgt zwischen 150 und 900 Euro, wird aber doppelt so lange ausgezahlt. Also Merksatz: 1 Basiselterngeldmonat entspricht 2 Monaten Elterngeld Plus. Achtung: Seit dem 1. April 2025 ist es nicht mehr möglich, dass beide Elternteile so viele Monate parallel Basiselterngeld beziehen, wie sie wollen. Bis dahin konnten die Eltern beide parallel alle 14 Monate Basismonate beziehen. Es war also möglich, gemeinsam 7 Monate bis zu 2-mal 1800 Euro Basiselterngeld zu bekommen. Nun ist dies auf einen gemeinsamen Basiselterngeldmonat beschränkt.
Wenn ich mir noch nicht sicher bin, für wie viele und welche Lebensmonate ich Elterngeld beantragen soll, worauf sollte ich achten?
Am besten beantwortet man diese Frage anhand eines konkreten Beispiels: Du nimmst den 1. und den 13. Lebensmonat Basis- oder Elterngeld Plus. Du solltest unbedingt auf den zweijährigen Bindungszeitraum für die Elternzeit nach dem Bundeselternzeit- und -elterngeldgesetz (§ 16 I, 2 BEEG) achten. Denn mit deiner erstmaligen Mitteilung der Elternzeit gegenüber deinem Arbeitgeber beginnt der Zwei-Jahres-Bindungszeitraum für die Elternzeit. Das heißt, eine Änderung, Erweiterung oder Verringerung der Elternzeit ist nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers möglich in den nächsten 2 Jahre ab Beginn deiner ersten Elternzeit.
Wie mache ich die Elternzeit, welche ich für die Lebensmonate benötige, die ich Elterngeld beziehen möchte, meinem Arbeitgeber gegenüber geltend?
Seit Mai 2025 ist es möglich, die Elternzeit deinem Arbeitgeber gegenüber in Textform mitzuteilen. Das heißt, du kannst dies per E-Mail oder sogar WhatsApp tun. Allerdings rate ich dringend dazu, dies aus Beweisgründen schriftlich zu machen bzw. so, dass du den Zugang deiner Mitteilung beweisen kannst. Das heißt, du kannst dir die Übergabe der Mitteilung über deine Elternzeit quittieren lassen oder per Einwurfeinschreiben senden. Falls dein Arbeitgeber auf deine E-Mail antwortet bzw. den Erhalt bestätigt, hast du auch den Beweis dafür, dass du die Mitteilung form- und fristgerecht eingereicht hast.
Podcast-Tipp: Das Thema Elternzeit haben wir auch schon einmal in unserem Papa-Podcast besprochen, hier geht's zum Gespräch:
Was heißt fristgerecht bzw. welche Frist muss ich bei der Elternzeitmitteilung einhalten?
Fristgerecht heißt für die Elternzeitmitteilung 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr. Soll die Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes liegen, muss die Elternzeitmitteilung 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn liegen.
Ich habe von der Familienstartzeit gehört. Welcher Anspruch steht mir als Vater im Rahmen der Familienstartzeit zu?
Die Familienstartzeit ist ein etwas leidiges Thema. Die Bundesregierung hat diese zwar geplant, aber umgesetzt wurde die EU-Richtlinie (2019/1158 Vereinbarkeit Beruf & Privatleben) noch nicht in nationales deutsches Recht. Europa überprüft, ob Deutschland Schadensersatz zahlen muss, weil keine Umsetzung in deutsches Recht erfolgt. Bisher ist dies aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Köln (11.09.2025, Az.: 15 K 1556/24) nur bei Bundesbeamten möglich durchzusetzen. Dementsprechend besteht ein Anspruch auf 10 Tage bezahlte Freistellung gegenüber dem Dienstherrn. Da dieses Urteil nicht rechtskräftig ist, gibt dies nur eine Tendenz wieder und gilt derzeit nur für den konkreten Fall. Dieses Urteil kann dem Dienstherrn von Bundesbeamten entgegengehalten werden.





