Neues Gesetz für Diensträder: Diensträder dürfen auch privat genutzt werden

Anstatt zum Dienstwagen kann jetzt auch ganz sportlich zum Dienstrad gegriffen werden, denn laut 1%-Klausel sind beide Verkehrsmittel neuerdings gleichgestellt. Dort beginnt der Paragraphendschungel aber auch schon, denn Neulinge auf dem Gebiet Firmenfahrzeug dürften bereits über dieses wesentliche Detail stolpern.
„Mit der 1%-Regelung wird die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils ermittelt, der sich daraus ergibt, dass das Dienstrad oder Dienstauto auch privat genutzt wird", erklärt Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. Das bedeutet konkret: Wer sich zum Beispiel ein Dienstrad - darunter fallen Fahrräder und Elektroräder - für rund 1000 Euro zulegt, muss im Monat 10 Euro versteuern. Bei einem Einkommen von 3.750 Euro brutto würde man folglich 3,50 Euro monatlich für das Firmenvelo zahlen.
Neues Gesetz über Diensträder: Für wen lohnt sich die Anschaffung eines Dienstrades?

Die steuerliche Begünstigung für Diensträder ist verlockend
Mehr als 50 Prozent aller Autos, die jährlich in Deutschland verkauft werden, fallen in die Kategorie Firmenwagen. Auch ein Dienstrad macht hinsichtlich der Ersparnisse Sinn, denn die neue Regelung macht es möglich, dass Räder in höheren Preisklassen erschwinglich gemacht werden. Trotz allem sollte man immer im Kopf behalten, dass „ein Dienstrad in erster Linie für den dienstlichen Gebrauch“ vorgesehen ist, betont Reiner Holznagel. Wer also einen relativ kurzen Arbeitsweg hat, für den macht das Firmenvelo durchaus Sinn. Müssen allerdings weite Strecken zurückgelegt werden, sollte man eine eventuelle Anschaffung gründlich durchdenken.
Neues Gesetz über Diensträder: Darf ich mein Dienstrad auch privat nutzen?

Ja! Dienstliche Fahrräder und Elektroräder wie Pedelecs, die ebenfalls der neuen Gesetzgebung unterliegen, dürfen durchaus auch für den privaten Gebrauch genutzt werden. Da ein Dienstrad zum Beispiel auch eine Alternative zur Gehaltserhöhung ist, bekommt der Arbeitnehmer durch steuerliche Ersparnisse trotzdem etwas. Dies wirk sich letztlich auch positiv auf die Motivation aus.
Neues Gesetz über Diensträder: Trage ich selbst die Entscheidung, welches Rad mein neues Dienstrad wird, oder bestimmt mein Arbeitgeber?

„Eigentümer des Rades ist der Arbeitgeber. Daher trifft in der Regel auch er die Entscheidung, ob ein praktisches Citybike oder ein stylisches Rennrad angeschafft wird“, sagt Holznagel. Allerdings dient ein Firmenfahrzeug auch zur Motivation des Arbeitnehmers, was bedeutet, dass sich der Angestellte üblicherweise ein Rad innerhalb eines vorgegebenen preislichen Budgets aussuchen darf.
Neues Gesetz über Diensträder: Wie steht es um Kosten für Reparaturen und Zubehör?

Ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer selbst für Kosten wie Reparaturen und Zubehör aufkommen muss, ist abhängig von der Vereinbarung zwischen Chef und Angestelltem. Bei einem Leasingrad kommt es auf die vertragliche Vereinbarung mit dem Leasinggeber an.
Neues Gesetz über Diensträder: Was hat mein Arbeitgeber davon?

Prinzipiell profitieren beide Seiten – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – von der Anschaffung eines Dienstrades. „Schafft der Arbeitgeber beispielsweise Räder an, weil sie im Unternehmen ohnehin gebraucht werden und erlaubt den Mitarbeitern dann, diese auch privat zu nutzen, trägt er zur Motivation der Mitarbeiter bei. Zudem sind sportliche Mitarbeiter seltener krank“, betont der Präsident des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V.
Wenn der Arbeitnehmer von sich aus seinen Arbeitgeber um ein Dienstrad bittet, können auf beiden Seiten Steuern und Sozialabgaben eingespart werden.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttolohns verzichtet und stattdessen vom Vorgesetzten ein Rad gestellt bekommt. Auch dann können Steuern und Abgaben eingeespart werden. „Hier ist allerdings zu beachten, dass das Rad der Firma gehört. Über Jobrad- oder Fahrradleasingmodelle gibt es die Möglichkeit, das Rad am Ende der Vertragslaufzeit sehr günstig zu übernehmen, weil man das Rad praktisch bereits abbezahlt hat“, rät der Experte.
Neues Gesetz über Diensträder: Wie viel Geld kann ich bei Anschaffung eines Dienstrades sparen?

„Das kann man so pauschal gar nicht sagen, weil es von vielen Faktoren abhängt“, erklärt Reiner Holznagel. „Zunächst muss bedacht werden, dass das Unternehmen das Rad anschafft und nicht der Arbeitnehmer. Nur dann ergeben sich auf beiden Seiten Spareffekte. Zugleich hängt der Spareffekt beim Arbeitnehmer vom Preis des Fahrrads und vom persönlichen Steuersatz ab.“
Ein Berechnungsmodul gibt es im Internet unter: http://www.jobrad.org/kalkulatoren/taxcalc/