Diese AGB-Klausel ist unwirksam. "Bei langwierigen Verletzungen hat der Kunde sogar das Recht zu kündigen. Bei kurzen Erkrankungen kommt ein Aussetzen des Vertrages für den Krankheitszeitraum in Betracht, wobei sich der Vertrag aber um den entsprechenden Zeitraum verlängert", erklärt Rechtsanwalt Dr. Frank Bahners aus Düsseldorf.
Reichen Sie schriftlich ein, wie lange die Krankheit dauert und wie lange Sie deshalb das Studio nicht nutzen können. Für diesen Zeitraum setzen Sie dann die Beitragszahlungen aus.