Vertragsklausel
Fitnessstudio-Beitrag ruhen lassen?

Mein Fitnessstudio akzeptiert kein ärztliches Attest im Krankheitsfall. Die Beiträge müssen weiter gezahlt werden, so steht's im Vertrag. Ist das rechtens?
Studiobeitrag bei Krankheit stoppen?
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Diese AGB-Klausel ist unwirksam. "Bei langwierigen Verletzungen hat der Kunde sogar das Recht zu kündigen. Bei kurzen Erkrankungen kommt ein Aussetzen des Vertrages für den Krankheitszeitraum in Betracht, wobei sich der Vertrag aber um den entsprechenden Zeitraum verlängert", erklärt Rechtsanwalt Dr. Frank Bahners aus Düsseldorf.



Reichen Sie schriftlich ein, wie lange die Krankheit dauert und wie lange Sie deshalb das Studio nicht nutzen können. Für diesen Zeitraum setzen Sie dann die Beitragszahlungen aus.

Die aktuelle Ausgabe
04 / 2023

Erscheinungsdatum 15.03.2023