Streit mit dem Boss — das sollten Sie sich vorher gut überlegen. Wollen Chefs unliebsame Mitarbeiter loswerden, schrecken sie vor nichts zurück: Bespitzelung am Rechner, heimliche Fotos auf der Toilette, Detektive am Krankenbett — die Arbeitsgerichte müssen sich mit unglaublichen Fällen beschäftigen. Mehr als 400.000 Klagen werden jedes Jahr eingereicht. Über die Hälfte aller Verfahren enden übrigens in einem Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Richter schlichten also salomonisch und ersparen den Streitenden damit die Gerichtskosten. Men’s Health hat sich für Sie durch jede Menge skurrile Richtersprüche der vergangenen Jahre gegraben und 9 richtungsweisende Urteile herausgefischt, die auch für Sie beruflich relevant sein könnten.
Fall 1: Muss ich den Leichenwagen als Dienstauto akzeptieren?
An Stelle einer Gehaltserhöhung überließ ein Bestattungsunternehmer einem Mitarbeiter den Leichenwagen zur Privatnutzung. Bisher hatte der stets ein neutrales Fahrzeug nehmen dürfen. Er klagte und bekam Recht: „Es ist nicht zumutbar, ein solches Fahrzeug für sich und Angehörige in der Freizeit zu nutzen“, sagte der Richter (LAG Köln, Az. 7 Sa 879/09).
Das heißt für Sie: Ihr Firmenwagen darf keine Zumutung sein. Allerdings müssen Sie einiges tolerieren, etwa dass Ihr Dienstauto mit Werbebannern der Firma beklebt wird. Es gibt kein Recht auf ein neutrales Fahrzeug.
Fall 2: Gilt die Zeit auf der Toilette eigentlich als Arbeitszeit?
Erst ausstempeln, dann austreten? Diese Regel führt zu weit, urteilte das Arbeitsgericht Köln, selbst wenn man wegen Verdauungsproblemen besonders oft aufs Klo muss. Ein Arbeitgeber wollte seinem Mitarbeiter dafür Lohn abziehen (AG Köln, Az. 6 Ca 3846/09).
Das heißt für Sie: Wann, wie oft und warum Sie im Büro auf die Toilette gehen, ist privat. Das hat auch Schattenseiten: Ein Polizist klemmte sich in der Klotür den Finger und gab das als Dienstunfall an. Das Gericht winkte ab: Was auf dem Klo passiere, sei nicht dienstlich (VG München, Az. M12K 13.1024).
Fall 3: Etwas Privatpost frankieren – ist das schon Diebstahl?
Auch wenn es um nicht einmal 5 Euro Schaden ging, waren die Richter unerbittlich: Die fristlose Kündigung eines Versicherungsmitarbeiters, der ein paar private Briefe durch die Frankiermaschine der Firma jagte, war rechtens (AG Frankfurt/M., Az. 22 Ca 966/06).
Das heißt für Sie: Bei Diebstahl gibt es keine Bagatellgrenze, schon ein eingesteckter Bleistift kann Sie den Job kosten. Gegenteilige Urteile sind selten: So bewahrte das Arbeitsgericht Hamburg eine Krankenschwester vor der Kündigung, nachdem sie 8 belegte Brötchen gegessen hatte, die für Kolleginnen gedacht waren (AG Hamburg, Az. 27 Ca 87/15).
Fall 4: Kann ein privater Sturz ein Betriebsunfall sein?
In der Rufbereitschaft führte eine Altenpflegerin ihren Hund aus, als ihr Diensthandy klingelte. Sie ging ran, stürzte und brach sich den Knöchel. Laut Gericht ein Arbeitsunfall, trotz Gassigehen (LSG NRW, Az. L15U 270/12). Ähnlich urteilten Berliner Richter bei einem Mann, der sich auf dem Weg ins Büro den Fuß in der Haustür klemmte: Das Knie war schon außerhalb, er also auf dem Weg zur Arbeit (LSG Berlin-Brandenburg, Az. L2U 3/12).
Das heißt für Sie: Weil die beruflichen Unfallkassen gerade bei Langzeitschäden in der Regel bessere Konditionen anbieten als die eigene Krankenversicherung, lohnt es sich bei Unfällen, die auch nur ansatzweise in Zusammenhang mit der Arbeit entstanden sein könnten, einen Anwalt einzuschalten.
Fall 5: Bin ich bei einer Krankheit gezwungen, das Bett zu hüten?
Als ein 21-jähriger Lagerist seine Hochzeitsbilder bei Facebook hochlud, platzte seinem Chef der Kragen. Grund: Der Mitarbeiter war schon seit langem fortlaufend wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben, er konnte aber offenbar seine Frau über die Schwelle tragen. Auch das Arbeitsgericht erkannte: genesungsgefährdendes Verhalten, Kündigung (AG Krefeld, Az. 3Ca 1384/13).
Das heißt für Sie: Natürlich müssen Sie sich nicht bei jeder Krankheit ins Haus verkriechen — aber alles tun, damit Sie rasch wieder auf die Beine kommen. Und wenn nicht: keinesfalls heitere Bilder posten!
Fall 6: Muss ich für jede Zigarette wirklich ausstempeln?
Wenn Sie schon rauchen, nie in der Arbeitszeit. Wer an der Stechuhr mogelt, riskiert die Kündigung (AG Duisburg, Az. 3 CA 1336/09).
Das heißt für Sie: Aufhören zu rauchen. Denn auch der Versuch, die Zigarettenpause auf eine Stufe mit der (erlaubten) Kaffeepause oder Flurgesprächen zu stellen, scheiterte schon (OVG NRW, Az. 1A 812/08).
Fall 7: Ist ein Nickerchen im Büro ein Kündigungsgrund?
Ein Firmenchef spionierte Angestellten bis auf die Toiletten nach und entdeckte, wie da einer seiner Mitarbeiter ein Nickerchen hielt. Doch die fristlose Kündigung verwarf das Gericht — der Chef war in seiner Neugier zu weit gegangen (LAG Hamm, Az. 15 Sa 463/04).
Das heißt für Sie: Suchen Sie sich besser einen sicheren Ort, wenn Sie am Arbeitsplatz schlafen möchten. Denn das Sozialgericht Dortmund hat spitzfindig festgelegt: Wer im Job einschläft und vom Stuhl fällt, ist nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn die Übermüdung der Arbeit geschuldet ist, nicht etwa privatem Feiern (Az. 36 U 294/97).
Fall 8: Darf mir die Firma meine Haarfarbe diktieren?
Natürlich kann der Boss auf einem gepflegten Äußeren bestehen oder je nach Aufgabe Kleidervorschriften machen. Bei der Haarfarbe aber geht Persönlichkeitsrecht vor Regelwut: Männer dürften tönen, wie sie wollten, so das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 3 TaBV 15/10).
Das heißt für Sie: Idealerweise fallen Sie in Ihrem Job eher durch außergewöhnlich gute Ideen als durch ungewöhnliche Looks auf.
Fall 9: Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit: Geht das?
Ob Nase begradigen oder Tattoos weglasern: Bei freiwilligen Operationen zu rein kosmetischen Zwecken muss Ihnen der Chef für den Zeitraum der Genesung keinen Lohn fortzahlen (LAG Hamm, Az. 1 Sa 2102/87).
Das heißt für Sie: Sie müssen nicht für alle Sünden allein büßen: Bei Krankheiten auf Grund ungesunden Lebenswandels sind die Bezüge in der Regel nicht in Gefahr. Und Sie dürfen sich auch bei vollem Lohn auskurieren, wenn Sie als Organspender Leben retten.