Zollbestimmungen sind komplizierter als viele denken. Tausenden Reisenden droht auch dieses Jahr wieder Ärger am Zoll wegen scheinbar harmloser Souvenirs aus dem Urlaub. Kleiner Test für Sie: Wissen Sie, ob Sie den Flaschenöffner aus Känguru-Hoden, den Sie im Australienurlaub einem Straßenhändler für 5 Dollar abgekauft haben, durch den Zoll bekommen? Sie bleiben eher im EU-Inland? Dann schippern Sie mal nach Helgoland und versuchen 2 (!) Flaschen Schnaps für die Kollegen zollfrei an Land zu bekommen – das wird nichts. Beim Flaschenöffner aus Känguru-Hoden haben Sie allerdings mehr Glück. Wer aus seinem Urlaub Souvenirs, lokale Spezialitäten oder andere Mitbringsel nach Deutschland einführen will, sollte unsere Liste studieren. Sonst winkt Sie der Zoll aus der Schlange und das könnte nicht nur peinlich, sondern auch teuer werden.
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"Erwachsene können Waren mit einem Wert von bis zu 430 Euro in die EU einführen", sagt Isabell Gillmann vom Hauptzollamt Frankfurt am Main. Das ist der sogenannte Steuerfreibetrag für Flug- und Seereisen. Alles, was darüber liegt, muss angemeldet werden. Beim Landweg gelten bis zu 300 Euro. Jugendliche, die unter 15 Jahren sind, dürfen Waren im Wert von insgesamt 175 Euro mit nach Hause nehmen.
Vorsicht: Technik können Sie nicht teilen. Beispiel: Sie kaufen in den USA ein neues Smartphone im Wert von 500 Euro. Das bedeutet nicht, dass 430 Euro davon frei sind und Sie lediglich die restlichen 70 Euro verzollen. Sondern: "Sie müssen den vollen Wert des Gerätes versteuern." Also 500 Euro. Bleibt Ihr Gerät unter den 430 Euro haben Sie nichts zu befürchten und können bedenkenlos den Zoll passieren.
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Experten-Rat: Sie wollen Ihren eigenen Laptop zum Arbeiten mit in den Urlaub nehmen oder Ihre teure (Gold-) Uhr an der Strandbar ausführen? "Nehmen Sie die Quittung über den bereits getätigten Kauf des Gegenstandes mit", rät Gillmann. Denn: trifft Sie bei der Heimkehr eine Kontrolle der Beamten, müssen Sie nachweisen, dass das Gerät oder die Uhr vor der Reise in der EU gekauft wurde. Sie können den Beweis allerdings auch nachliefern.
Wo liegen die Grenzen für:
"Hier gilt der freie Warenverkehr", sagt Gillmann. Das gilt auch für Geschenke. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist dagegen nicht möglich. Also, kaufen Sie ein, was Ihr Konto hergibt, solange es für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Übersetzt heißt das: Versuchen Sie nicht 2 Koffer voller Ray-Ban-Sonnenbrillen am Zoll vorbeizuhieven – so viele Paare Augen haben Sie nämlich nicht, um in diesem Fall noch privaten Gebrauch geltend zu machen. Der Zoll-Beamte wird Ihnen gewerbliche Zwecke unterstellen.
Wo liegen die Grenzen für:
Beachten Sie folgende Sonderregel: Wenn Sie von den Kanarischen Inseln (Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, El Hierro, La Gomera, Teneriffa und La Palma), den Kanalinseln oder eingangs erwähntes Helgoland nach Deutschland reisen, gelten die Zollfreimengen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat. Warum? Die Gebiete liegen nicht im EU-Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern: die Liste aller Sonder-Länder finden Sie auf der Seite des Zolls
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"Ab 250 Euro hinterzogene Abgaben müssen Sie sich auf ein Steuerstrafverfahren einstellen," sagt Gillmann. Dabei zählt nicht der Warenwert, sondern die hinterzogene Steuerabgabe. Liegt die Abgabe Ihrer Ware darunter, läuft es folgendermaßen ab: Sie reisen von außerhalb der EU ein mit 2 Liter Rum aus Kuba. Sie liegen also 1 Liter über der Zollfreigrenze und gehen zum roten Ausgang, um dies anzumelden. Für Alkohol über 22 Volumenprozent fallen pro Liter 14,50 Euro Abgaben an (unter 22 Volumenprozent: 9, 90 Euro). Die müssen Sie nachzahlen.
Wenn Sie die Flasche nicht angemeldet haben und kontrolliert werden, kommen zusätzlich erneut 14,50 Euro als Zuschlag obendrauf. Das heißt: Sie zahlen in dem Fall für die Rumflasche 29 Euro plus den Preis, den Sie auf Kuba bezahlt haben.
Pauschal: Wer sich nicht anmeldet und erwischt wird, zahlt in der Regel mindestens immer das doppelte der Steuerabgabe, die auf seine Waren entfallen. Bei einer Stange Zigaretten wären das insgesamt 76 Euro. Wer ein paar Ampullen Anabolika aus Mexiko im Gepäck hat und erwischt wird, der kann sich zusätzlich auf ein Strafverfahren einstellen: wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie sind noch unsicher bezüglich der Mengen? Der Zoll bietet eine Berrechnungs-App zum Download an.
Sie müssen diese anmelden. Beim Flughafen gibt es die beiden farblich unterschiedlich gekennzeichneten Ausgänge grün und rot. Wer etwas zu verzollen hat, folgt den rot gekennzeichneten Ausgang. Wenn Sie nichts zu verzollen haben, nehmen Sie den grünen Ausgang. Wer auf dem Landweg unterweg ist, muss an einer Zollstelle halten. Expertin Gillmann: "Sie sind sich unsicher, ob Ihre Waren verzollt werden müssen? Dann wählen Sie lieber den roten Ausgang und fragen nach." Ansonsten machen Sie sich des Schmuggels strafbar.
Auch wichtig: "Behalten Sie immer den Kaufbeleg Ihrer Reisemitbringsel", rät Gillmann. Wenn Sie den nicht dabei haben, kann es sein, das der Zoll die Ware schätzt.
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Basis für all diese Verbote ist die Zoll-Kategorie "Geschützte Tiere und Pflanzen". Dessen rechtliche Grundlage ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Dort stehen ungefähr 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten derzeit unter Schutz. Verstoßen Sie dagegen, wird es teuer für Sie: Es droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro oder sogar eine Haftstrafe. Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe.
Wer sich unsicher ist: Auf der Seite Artenschutz-Online finden Sie nach Land und Region geordnet, welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind.
Auch bei Kunst und Schmuck laufen Sie Gefahr, Probleme zu bekommen: In Italien oder Griechenland liegen zwar überall Scherben aus Ton auf dem Boden. Aber: Die Chance ist sehr hoch, dass diese als archäologische Kulturgüter gelten. Mitnahme verboten. Auch bei Lebensmitteln wie Fleisch und Milchprodukten von außerhalb der EU müssen Sie aufpassen. Am besten essen Sie Snacks und Delikatessen aller Art im Urlaubsland auf, rät Gillmann. Die Gefahr ist zu groß, dass durch Lebensmittel Krankheiten und Seuchen eingeschleppt werden. "Der Zoll wird daher konsequent die Waren anhalten und die zuständigen Veterinäre informieren", sagt Gillmann. Diese entscheiden über die Einfuhrfähigkeit von Lebensmitteln wie zum Beispiel Wurst und Käse.
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Unwissenheit schützt nicht vor Strafe: Bringen Sie geschützte Tier- oder Pflanzenarten mit nach Hause, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Besser: Kaufen Sie auf dem öffentlichen Handwerkermarkt Souvenirs aus Keramik, Metall oder Textilen. Generell gilt: Sind Sie sich bei den Zollvorschriften für eine Ware nicht sicher, dann fragen Sie im roten Ausgang nach – wer freundlich ist, kann Glück haben und vom Ermessensspielraum der Beamten profitieren.