Elterngeld und Elterngeld Plus

Die Elterngeld-Regelung: Wer sich seinem Kind widmen will, wird vom Staat unterstützt
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Alles zum Elterngeld
Kann mein Boss sich weigern?
Wenn Sie sieben Wochen vor Beginn Ihrer Elternzeit den Antrag einreichen, muss die Firma Ihnen frei geben. Das können bis zu drei Jahre sein. Geld gibt es allerdings nur bis zum 28. Monat. Eine Teilzeitregelung kann Ihnen der Chef verweigern.

Bin ich dann von Frauen umzingelt?
Ja, auschließlich! Nein, im Ernst: Am besten nehmen Sie die ersten zwei Monate als Vollzeitpapi mit Ihrer Frau zusammen. Und die führt Sie dann in die Krabbelgruppen und Spielplatzrituale ein. Entweder Sie freunden sich dann mit den Damen an oder Sie suchen die Gesellschaft echter Kerle – und deren Babys! Unter
Ja, wer denn sonst? Sie sollten es wenigstens hinbekommen, dass Ihre Frau nach dem Job noch die Haustür aufstoßen kann. Generell gilt: Nutzen Sie besonders in den ersten Monaten den Babyschlaf für eigene Nickerchen, auch am Tage. Vielleicht kommt für Sie auch eine Haushaltshilfe in Frage (siehe im Internet unter au-pair-agenturen.de). Mit der Zeit kriegen Sie Haushalt und Baby in den Griff.

Vater – und nun?

Und was kommt nach der Auszeit?
Sie gehen wieder arbeiten.

So nutzen Sie Ihre knappe Zeit mit dem Racker:
Lieber dreimal zehn Minuten mit dem Kind spielen als einmal eine Stunde.
Können Sie mittags nach Hause? Kinder müssen früh ins Bett. Gehen Sie morgens zeitiger zur Arbeit, dann haben Sie abends mehr vom Kind. Reservieren Sie einen Tag am Wochenende als Familientag.

Elterngeld-Fakten
Seit dem 1. Januar 2007 gilt das neue Elterngeld (vorher: Erziehungsgeld).
Die Bezugszeit beträgt maximal 14 Monate (früher: 24 Monate), die sich die Partner teilen können. Ein Elternteil kann allerdings höchstens für zwölf Monate übernehmen. Im Normalfall gibt es in dieser Zeit 67 Prozent des Nettogehalts, mindestens 300, höchstens 1800 Euro. Ein Geschwisterbonus verhindert, dass der Betrag sinkt – wenn während der dreijährigen Erziehungszeit ein zweites Kind geboren wird. Das Elterngeld wird dann um zehn Prozent (mindestens 75 Euro) erhöht.

ElterngeldPlus
Seit dem 1. Juli 2015 kann die Förderung auf bis zu 28 Monate verlängert werden. Aus einem Monat Elterngeld werden so zwei Monate ElterngeldPlus mit dem jeweils halben Betrag. Nach 24 Monatsraten zwischen 150 und 900 Euro  kann die Förderung um bis zu 4 Monate verlängert werden - vorausgesetzt, beide Elternteile arbeiten in dieser Zeit halbtags zwischen 25 und 30 Stunden. So sollen sich Familie und Beruf durch flexiblere Zeiteinteilung im Job besser vereinen lassen.

Die aktuelle Ausgabe
04 / 2023

Erscheinungsdatum 15.03.2023