Für alle Elektrofahrzeuge und Plugin-Hybride, die nach dem 18. Mai 2016 gekauft oder geleast wurden. Einzige Bedingung: Der Netto-Listenpreis des Fahrzeugs darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Die Liste aller förderfähigen Modelle (etwa 80) gibt’s unter www.bafa.de.
E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge werden mit einem Umweltbonus von 4.000 Euro gefördert (ab 2018: 3.000 Euro). Von außen aufladbare Hybride bekommen einen Zuschuss von 3.000 Euro (ab 2018: 2.000 Euro). Die Kosten teilen sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Autoindustrie (jeweils zu 50 %). Einige Händler legen sogar noch was drauf: Beispielsweise Renault und Nissan erhöhen zusätzlich die Prämie um 1.000 Euro, Mitsubishi bei 2 Modellen sogar um 3.000 Euro.
>>> Was Sie vor einem Kauf eines Elektroautos unbedingt bedenken sollten <<<
Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Stiftungen, etc. Bedingung: Das neue E-Auto muss 6 Monate zugelassen werden.
Zusammen mit dem Kauf- oder Leasing-Vertrag über das Online-Portal des BAFA. Dort erhalten Sie einen Bescheid, mit dem Sie weitere Dokumente hochladen können (Kopie von Kfz-Schein, -Brief und Rechnung). Hinweis: Der Wagen muss 9 Monate nach Eingang des Bescheids zugelassen sein, sonst gibt es nichts. Sie müssen also die Lieferzeiten des E-Autos bei Antragstellung mit einkalkulieren. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt das BAFA an den Antragsteller. Wichtig: Der Autohersteller zieht seinen Anteil an der Förderung bereits beim Kauf ab.
Maximale Laufzeit: Bis 2019 bzw. bis der Fördertopf (1,2 Mrd. Euro) leer ist. Heißt im Klartext: Wer zuerst kauft, mahlt zuerst.